Seit der Teillegalisierung von Cannabis im April 2024 und der Einführung des neuen gesetzlichen THC-Grenzwerts am 22. August 2024 gelten in Deutschland klare Regeln für Autofahrer. Wer sich unter Drogeneinfluss ans Steuer setzt, riskiert Führerschein und Geldbeutel. Thomas Wicke, Verkehrspsychologe bei TÜV SÜD Pluspunkt, informiert über die aktuelle Rechtslage.
Autofahrer, die den Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut überschreiten, müssen mit einem Bußgeld von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. „Gerade weil der Grenzwert angehoben wurde, darf man nicht vergessen: Wer berauscht fährt, gefährdet sich und andere. THC beeinflusst Wahrnehmung, Reaktionsfähigkeit und Aufmerksamkeit erheblich“, warnt Wicke.
Wer zusätzlich Alkohol konsumiert, muss mit deutlich höheren Sanktionen rechnen – in der Regel 1.000 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte. „Mischkonsum verstärkt die Risiken erheblich. Schon geringe Mengen Alkohol in Kombination mit Cannabis können die Fahrtüchtigkeit massiv beeinträchtigen“, betont Wicke.
Für Führerscheinneulinge in der zweijährigen Probezeit sowie Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabis-Verbot. Bei Verstößen drohen 250 Euro Bußgeld, die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und ein verpflichtendes Aufbauseminar.
„Wenn beim Fahrer relevante Ausfallerscheinungen festgestellt werden oder es zu einem Unfall kommt, kann auch der Straftatbestand erfüllt sein. Dann ist der Führerschein schnell weg“, so Wicke. In solchen Fällen müssen Betroffene häufig eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren und ihre Abstinenz über mehrere Monate nachweisen.
TÜV SÜD Pluspunkt rät: Wer Cannabis konsumiert, sollte konsequent auf das Fahren verzichten. „Entkriminalisierung heißt nicht, dass Kiffen am Steuer erlaubt ist“, erklärt Wicke. „THC beeinträchtigt das Fahrverhalten – und im Straßenverkehr kann das fatale Folgen haben.“