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Veröffentlicht am 06.04.2022 00:00

Mit sofortiger Wirkung gesperrt


Von Elisabeth Schönberger [eis] (elisabeth.schoenberger@muenchenweit.de, esc)

In die Unterhaltspflicht der Stadt Weilheim, Abteilung Tiefbau fallen ca. 100 Ingenieurbauwerke, hauptsächlich Brücken mit mehr als zwei Meter Spannweite und Durchlässe. Es werden turnusmäßige Brückenprüfungen durchgeführt. Im Zuge dieser Untersuchungen wurden einige Mängel festgestellt, die instand haltende Maßnahmen erfordern. Diese wurden jeweils an die Stadtwerke Weilheim zur schnellstmöglichen Umsetzung gemeldet.

In einem Fall jedoch ist die Standsicherheit derart beeinträchtigt, dass das Bauwerk nicht mehr länger für die öffentliche Nutzung freigegeben werden kann: Es handelt sich um den Steg über den Ammer-Altarm am Sportplatzweg in Unterhausen. Dort sind die tragenden Pfeiler durch Pilzbefall dermaßen geschwächt, dass diese jederzeit versagen könnten. Der Brückenüberbau wiederum ist augenscheinlich in einem guten Zustand, was diesen Missstand über die Jahre unentdeckt beließ. Die Stadt hat den Steg mit sofortiger Wirkung gesperrt, um ihrer Verkehrssicherungspflicht genüge zu tun.

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