Die Unachtsamkeit beim Online-Banking kam einer Bank-Kundin teuer zu stehen: Um sich nicht durch die Seiten ihrer Bank klicken zu müssen, gab sie bei einer Suchmaschine einfach die Eingabeseite ihrer Bank ein und wurde – wie sie glaubte – direkt auf diese geleitet. Es erschien daraufhin eine Meldung, dass sie aufgrund einer Kontosperrung 21 Transaktionsnummern (TAN) eingeben müsste, was die Kundin auch tat. Mit Schrecken stellte sie nach einigen Tagen anhand ihres Kontoauszuges fest, dass unter Verwendung einer dieser TAN 2000 Euro auf ein ihr nicht bekanntes Konto transferiert worden waren.
Die Kundin war auf einer „Fake“- Seite von Phishing-Tätern gelandet. Diese hatten mit ihrer ersten TAN die Transaktion unter Verwendung des Zugangscodes auf ein weiteres Konto vorgenommen. Dieser transferierte das Geld weiter an die Hintermänner. Die Chancen, wieder an ihr Geld zu gelangen, stehen für die Dame äußerst schlecht.
Die Kriminalpolizei rät deshalb: - Seien Sie misstrauisch , wenn sie aufgefordert werden, mehrere TAN einzugeben! TAN dienen ausschließlich zur Durchführung von Überweisungen und nicht zur Aufhebung einer möglichen vorliegenden Kontosperrung. - Fragen Sie insbesondere bei solchen auffälligen Unregelmäßigkeiten bei ihrer Hausbank nach ! - Rufen Sie die Internetseite zum Online-Banking ausschließlich mit dem Ihnen von Ihrer Bank mitgeteilten Link auf!
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