Veröffentlicht am 01.06.2017 14:20

Neue Bojen vor der Roseninsel


Von me
Die Roseninsel mit ihren über 3000 Jahre alten Pfahlbauten ist seit 2011 UNESCO-Weltkulturerbe. Bojen im Uferbereich sollen das fragile Erbe vor mutwilliger Zerstörung bewahren. (Foto: LRA Starnberg/M. Gschwind)
Die Roseninsel mit ihren über 3000 Jahre alten Pfahlbauten ist seit 2011 UNESCO-Weltkulturerbe. Bojen im Uferbereich sollen das fragile Erbe vor mutwilliger Zerstörung bewahren. (Foto: LRA Starnberg/M. Gschwind)
Die Roseninsel mit ihren über 3000 Jahre alten Pfahlbauten ist seit 2011 UNESCO-Weltkulturerbe. Bojen im Uferbereich sollen das fragile Erbe vor mutwilliger Zerstörung bewahren. (Foto: LRA Starnberg/M. Gschwind)
Die Roseninsel mit ihren über 3000 Jahre alten Pfahlbauten ist seit 2011 UNESCO-Weltkulturerbe. Bojen im Uferbereich sollen das fragile Erbe vor mutwilliger Zerstörung bewahren. (Foto: LRA Starnberg/M. Gschwind)
Die Roseninsel mit ihren über 3000 Jahre alten Pfahlbauten ist seit 2011 UNESCO-Weltkulturerbe. Bojen im Uferbereich sollen das fragile Erbe vor mutwilliger Zerstörung bewahren. (Foto: LRA Starnberg/M. Gschwind)

Die Roseninsel erscheint wie ein Stück vom Paradies. Nur knapp drei Hektar groß und nicht ganz 200 Meter vom Ufer des Starnberger See entfernt, ist sie heute wegen ihrer romantischen Gartenanlagen, wozu auch das namengebende Rosarium – ein Rosengarten mit über hundert Rosenstämmchen- gehört, ein beliebtes Ausflugsziel. Schon König Max II. und vor allem sein Sohn Ludwig II., der Märchenkönig, haben das idyllische Eiland zum bevorzugten Sommersitz und Rückzugsort erkoren. Dabei hat nicht so sehr das, was oberhalb der Wasseroberfläche zu sehen ist die Roseninsel zum UNESCO-Welterbe gemacht, sondern ihre buchstäblich verborgenen Werte, die unter reichlich Schlick und Seichtwasser ringsum die Insel herum versteckt liegen. Im Flachwasserbereich der Insel befinden sich nämlich die Reste einer prähistorischen Pfahlbausiedlung, die teilweise älter als 5000 Jahre sind. Bodendenkmaler dieser Art sind in sechs Alpenländern insgesamt etwa hundert Mal anzutreffen und als grenzübergreifendes Weltkulturerbe ausgewiesen. Drei davon, darunter die Roseninsel, befinden sich in Bayern.

Die Pfahlbaureste im Nordosten der Roseninsel bezeugen eine Besiedlung der Insel und des gesamten Seeufers, die bis in die Bronzezeit zurückgeht, über die frühkeltische Zeit hinaus andauert und schließlich in frühromanische Bebauungsreste auf der Insel übergeht. Pfahlbausiedlungen, wie die im Bereich der Roseninsel, gewähren einzigartige Einblicke in die Welt der frühen Bauern, deren Alltagsleben, Landwirtschaft, Viehzucht und technische Innovationen. Die aus dem Boden ragenden Pfahlköpfe und liegenden Bauhölzer sind lediglich durch eine wenige Zentimeter dicke Schlick- und Sandschicht bedeckt und geschützt. Nur durch den Luftabschluss im Seeboden hat sich diese Kulturschicht, die noch Steingeräte und Keramik, aber auch organisches Material wie Netze, Körbe und Holzschalen enthält, überhaupt erhalten. Jede mechanische Einwirkung – selbst das Gehen im seichten Bereich um die Insel – kann diese sensiblen Funde schädigen.

Drei Bojen im Uferbereich der Insel weisen seit letztem Sommer auf den außerordentlichen Kulturschatz hin. Nun kommen auf Initiative des Landesamts für Denkmalpflege und in enger Abstimmung mit Schlösser- und Seenverwaltung sechs weitere Markierungen hinzu, um die Ausdehnung der prähistorischen Pfahlanlagen noch besser sichtbar zu machen und Wassersportler aller Art wirksam aus dem kritischen Bereich fernzuhalten. Die Denkmalschützer hoffen mit den Hinweisschildern „Schutzzone UNESCO-Welterbe Pfahlbauten“ endlich auch jene unbelehrbaren Schwimmer, Segler, Freizeitkapitäne, Tretbootfahrer, Stand Up-Paddler und andere Wassersportler zu erreichen, die sich trotz der drei Bojen und wider besseren Wissens im Uferbereich herumtreiben, und dadurch den fragilen Pfahlbauten weiteren Zerstörungen aussetzen. Das Landratsamt Starnberg und das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege bitten alle Besucher der Roseninsel in diesem Zusammenhand nochmals dringend darum, ausschließlich mit der Fähre überzusetzen und nicht auf eigene Faust mit Wasserfahrzeugen anzulanden oder innerhalb der Welterbe-Zone zu ankern. Auch die Markierungsbojen selbst, dürfen nicht zur Befestigung von Booten dienen. Schwimmern ist es ebenfalls untersagt, die Insel vom See aus zu betreten oder von der Roseninsel aus den Rückweg antreten. Nur so kann das kulturelle Erbe früherer Generationen auch den nachfolgenden erhalten bleiben.

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