Bald ist Kommunalwahl

Die Wahlbenachrichtigungen zur Kommunalwahl werden allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern spätestens bis 15. Februar zugestellt, teil die Gemeindeverwaltung mit. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung eingegangen sein, wird gebeten, sich an das Einwohnermeldeamt der Gemeindezu wenden. Dieses ist unter Tel. 08105/3866-36, -38 oder -39 sowie per E-Mail an ewo@gemeinde.gilching.de erreichbar.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist online ab dem 9. Februar möglich. Dabei gilt zu beachten, dass die Ausgabe und der Versand der Briefwahlunterlagen aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung erst ab dem 16. Februar zulässig sind. Eine frühere Ausgabe ist gesetzlich nicht erlaubt. Ab dem 16. Februar besteht außerdem die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abzuholen und die Stimme direkt vor Ort abzugeben.

Hier gibt's Infos

Weitere Informationen und Bekanntmachungen zur Kommunalwahl gibt es auf der Webseite der Gemeinde unter www.gilching.de.

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