Das neue Jahr bringt zahlreiche Änderungen, die unter anderem Finanzen, Konsum und Mobilität beeinflussen. Von neuen Rentenregelungen über klare Vorgaben für digitale Dienste bis hin zu mehr Umwelt- und Verbraucherschutz – vieles soll transparenter, einfacher und umweltfreundlicher werden. Hier finden Sie einige der Änderungen, die 2026 mit sich bringt:
Ab 1. Januar 2026 gilt die Aktivrente: Wer das reguläre Rentenalter erreicht und eine volle gesetzliche Rente bezieht, darf zusätzlich bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung verdienen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden jedoch erhoben. Ausgenommen sind Beamte, Selbstständige, Minijobber und Frührentner.
Ebenfalls ab 2026 soll die Frühstartrente für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahren kommen. Dann soll es erst einmal für alle Sechsjährigen monatlich zehn Euro vom Staat geben, die in ein persönliches, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot fließen. Die Details sind noch unklar und es gibt noch keine Produkte am Markt.
Ab dem Frühjahr soll das Bürgergeld – künftig Grundsicherung genannt – reformiert werden. Vorgesehen sind strengere Sanktionen: Wer Termine im Jobcenter versäumt oder Jobangebote ablehnt, muss mit gestuften Kürzungen bis hin zum vollständigen Wegfall der Leistungen rechnen. Die Höhe der Zahlungen bleibt unverändert.
2026 werden Auto- und Motorradversicherungen teurer, im Schnitt um etwa sieben Prozent – vor allem wegen höherer Reparaturkosten. Durch den starken Wettbewerb innerhalb der Branche bleiben günstigere Angebote jedoch möglich. Policen mit individuellem Verlängerungsdatum können auch nach dem üblichen Stichtag 1. Dezember mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Bei Beitragserhöhungen besteht ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht nach Zugang der Mitteilung.
Die Finanzierung des Deutschlandtickets ist bis Ende 2030 gesichert, mit jährlichen Zuschüssen von 1,5 Milliarden Euro. Für Verbraucher steigt der Preis ab Januar 2026 von 58 auf 63 Euro im Monat.
Steuerbescheide werden ab 2026 digital bereitgestellt. Sobald das Finanzamt die Steuererklärung bearbeitet hat, wird der Bescheid als PDF-Datei in das persönliche ELSTER-Postfach eingestellt. Das Dokument kann direkt über „Mein ELSTER“ abgerufen werden. Vier Tage nach Bereitstellung beginnt die einmonatige Einspruchsfrist. Wird das Postfach nur selten geprüft, drohen Fristversäumnisse. Daher empfiehlt es sich, die E-Mail-Benachrichtigung zu aktivieren und das Postfach regelmäßig zu prüfen. Wer weiter die Papierform wünscht, muss im ELSTER-Portal unter „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“ widersprechen.
Ab dem 2. August gelten neue Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung. Mit künstlicher Intelligenz erzeugte Texte, Bilder, Audio oder Videos müssen klar gekennzeichnet werden. Auch der Einsatz von Chatbots, beispielsweise im Kundensupport, sowie Systemen zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung unterliegen dieser Kennzeichnungspflicht. Ziel ist, dass Verbraucher jederzeit erkennen können, wann sie mit KI oder KI-Inhalten zu tun haben.
Ab dem 19. Juni müssen Online-Anbieter einen gut sichtbaren Widerrufsbutton bereitstellen, der eindeutig als „Vertrag widerrufen“ gekennzeichnet ist. So soll der Widerruf genauso einfach werden wie der Vertragsabschluss.
Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) soll die Rückgabe kleiner Elektrogeräte erleichtern: Sammelstellen im Handel werden einheitlich gekennzeichnet. Alle Verkaufsstellen sind verpflichtet, ausgediente Geräte anzunehmen, unabhängig davon, ob ein Neukauf erfolgt. Sie müssen gut sichtbar über die Rücknahme informieren. Verkaufsstellen sind ebenfalls verpflichtet, E-Zigaretten und Tabakerhitzer zurückzunehmen. Die Rücknahmestellen müssen bis 30. Juni eingerichtet sein. Das Gesetz gilt ab 1. Januar.
Das Wehrdienstmodernisierungsgesetz verpflichtet alle Männer, die 2026 volljährig sind, einen Online-Fragebogen auszufüllen und dort ihre persönlichen Daten, ihre Verfügbarkeiten und Bildungsabschlüsse anzugeben. Der Wehrdienst selbst soll weiterhin zunächst auf Freiwilligkeit beruhen.
Ab 1. Januar 2026 gilt das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) und ersetzt das bisherige Batteriegesetz. Wertstoffhöfe, Fachhandel und Onlinehändler müssen Batterien aus E-Bikes und E-Scootern künftig annehmen. So sollen lithiumhaltige Batterien besser recycelt und Umwelt- sowie Sicherheitsrisiken verringert werden.
Bis zum 19. Januar müssen all diejenigen, die zwischen 1999 und 2001 ihren Kartenführerschein erhalten haben, diesen gegen den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat tauschen. Nur wer vor 1953 geboren wurde, ist ausgenommen und kann seine bisherige Form der Fahrerlaubnis noch bis zum 19. Januar 2033 behalten. Der völlig neue digitale Führerschein wird für Ende 2026 erwartet.
Die Kostenbelastung für Autofahrer steigt und steigt. Aber in einem Bereich ist Entlastung in Sicht. Zum 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent erhöht.
Ab 7. Juli werden weitere Assistenzsysteme für die Erstzulassung neuer Pkw und leichter Nutzfahrzeuge verbindlich. Dazu gehören ein Notbremsassistent zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern, der selbstständig bremst, um Kollisionen zu verhindern oder abzumildern, sowie ein Warnsystem bei Ablenkung des Fahrers, das die Konzentration unterstützt und warnt, wenn er abgelenkt ist.