Für Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe kann die Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2024/2025 noch bis zum 31. Oktober beim Landratsamt beantragt werden.
Einen Antrag auf Kostenerstattung können unterhaltsleistende Personen für die in ihrem Haushalt lebenden Schüler an Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen (ausgenommenTeilzeitform), Fachoberschulen, Berufsoberschulen sowie für Schüler im Teilzeitunterricht an Berufsschulen stellen. Voraussetzung dafür ist, dass der Schulweg in einer Richtung länger als drei Kilometer ist und die nächstgelegene Schule besucht wird. Erstattet werden können die Beförderungskosten, die den Betrag der Eigenbeteiligung von 320 Euro pro Schüler oder 490 Euro pro Familie im Schuljahr übersteigen. Anträge, die nach dem 31. Oktober eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Der entsprechende Antrag ist online unter www.lk-starnberg.de/SchuelerFahrkostenerstattung oder im Landratsamt erhältlich. Weitere Auskünfte gibt es unter Tel. 08151/148-77558 und -77587.