Die MVV-Fahrausweise sind seit dem vergangenen Schuljahr bis zu fünf Jahre benutzbar. Wenn sich bei den Anspruchsvoraussetzungen nichts geändert hat, wird die Karte beim MVV automatisch fortgeschrieben und Schulkinder können diese Fahrkarte weiterhin benutzen.
Bei Neu-Anträgen wird die Fahrkarte vom MVV rechtzeitig zum Schuljahresanfang per Post an die Wohnanschrift versandt (über den genauen Lieferzeitpunkt kann das Landratsamt leider keine Auskunft geben). In der ersten Schulwoche dürfen die Schulkinder jedoch noch ohne gültigen Fahrausweis fahren.
Die Fahrtkosten-Rückerstattung für das Schuljahr 2024/2025 muss bis 31. Oktober 25 beim Landratsamt Ebersberg eingegangen sein. Schüler, die selbst Fahrkarten auslegen, bekommen nur die preisgünstigste Fahrkarte erstattet. Die neuen Schulbusfahrpläne, Anträge und weitere Informationen findet man auf der Homepage des Landratsamts unter der Rubrik „Aktuelles“ oder hier: Schülerbeförderung | Landratsamt Ebersberg