Veröffentlicht am 30.06.2026 06:01

Ismaiks Verwaltungsbeschwerde droht zu scheitern

Beschwerde aus München gegen die Nichtzulassung: Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes. (Foto: Anne Wild)
Beschwerde aus München gegen die Nichtzulassung: Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes. (Foto: Anne Wild)
Beschwerde aus München gegen die Nichtzulassung: Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes. (Foto: Anne Wild)
Beschwerde aus München gegen die Nichtzulassung: Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes. (Foto: Anne Wild)
Beschwerde aus München gegen die Nichtzulassung: Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes. (Foto: Anne Wild)

Die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA, die Profifußball-Tochter des TSV 1860 München, hat auf Verlangen von Anteilseigner Hasan Ismaik und mithilfe seiner Anwälte Verwaltungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung zur 3. Liga erhoben. In einer ausführlichen Erwiderung auf die Beschwerde macht die Fachgruppe Spielbetriebe im Deutschen Fußball-Bund (DFB) ihre ablehnende Haltung deutlich und beantragt beim DFB-Bundesgericht, die Verwaltungsbeschwerde kostenpflichtig abzuweisen. Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete als erste ausführlich darüber.

Die Kontroverse wird vor dem DFB-Bundesgericht im Schriftverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden. Frühestens am 3. Juli ist mit einem abschließenden Urteil zu rechnen. Dass es zu Gunsten von Hasan Ismaik ausfällt, erscheint angesichts des Sachstands jedoch äußerst unwahrscheinlich. Das Bundesgericht ist innerhalb des DFB zuständig als Rechtsmittelinstanz gegen Entscheidungen des Sportgerichts und gegen Entscheidungen der obersten Rechtsorgane der Mitgliedsverbände. Der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA war im Rahmen des Zulassungsverfahrens zur 3. Liga für die Spielzeit 2026/2027 von der Fachgruppe Spielbetriebe die Zulassung nicht erteilt worden.

Die Argumentation von Hasan Ismaiks Anwälten, wonach die Nichtzulassung das Ergebnis einer Blockadehaltung der Vereinsvertreter des TSV München von 1860 e. V. sei, die die 50+1-Regelung missbräuchlich einsetzen, weshalb der Verband dabei nicht tatenlos zusehen dürfe, bezeichnet der DFB als „in keiner Logik nachzuvollziehen“. Stattdessen versuche die Beschwerdeführerin „vergeblich, von dem unstreitigen Umstand abzulenken, dass sie im Rahmen des Zulassungsverfahrens zur 3. Liga für die Spielzeit 2026/2027 eine Bedingung nicht erfüllt hat“, so der DFB. Die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA hätte bis zur Ausschlussfrist am 3. Juni um 17 Uhr eine Liquiditätsreserve in Höhe von 2.325.000 Euro nachweisen müssen.

Die von Hasan Ismaik publikumswirksam im Bayerischen Fernsehen und gegenüber einer ausgewählten Journalistenschar präsentierte angebliche Zahlung eines unbekannten Dritten war auf einem Konto der von ihm kontrollierten TSV 1860 Merchandising GmbH geparkt. Für in der Sache irrelevant hält das der DFB, da diese Gesellschaft weder Lizenznehmerin noch Bewerberin ist. Darüber hinaus stellt der Verband fest: „Die Beschwerdeführerin und die HAM International Limited hätten die Möglichkeit gehabt, auch ohne Mitwirkung des TSV München von 1860 e.V. und ohne Unterzeichnung einer etwaigen Vereinbarung die Bedingung der Beschwerdegegnerin fristgerecht innerhalb der Ausschlussfrist zu erfüllen, sofern sie das denn gewollt hätten.“ (as)

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