In der letzten Woche sind in Baldham, Vaterstetten und Poing vermehrt Fahrräder, meistens mitsamt des Schlosses gestohlen worden. Der Schaden beläuft sich dabei zwischen 250 und 790 Euro. Hierbei handelt es sich nicht um Einzelfälle, die Diebstahlszahlen bei Fahrrädern sind insgesamt stark gestiegen. Wie die Polizei mitteilt, würden die Täter diese aber in der Regel nicht für ihren persönlichen Gebrauch stehlen, sondern „auftragsmäßig“ und im großen Stil. Dazu würden auch gerne Kellerabteile aufgebrochen oder in Tiefgaragen eingestiegen. Wer sein E-Bike oder teures Rennrad schützen möchte, sollte darauf achten, es an einem unverrückbaren Gegenstand anzuschließen. „Es ist leider keine große Sache ein abgeschlossenes E-Bike wegzutragen und in einen Transporter zu heben. Ist das Fahrrad aber mit einem sehr guten Schloss an einem festen Gegenstand angekettet, wird dem Dieb sein Tun erschwert und so die Tat möglicherweise vereitelt“, so Polizei Hauptkommissar Dieter Heumann. Wichtig sei das Rad codieren zu lassen und es in der kostenlosen Fahrradpass-App der Polizei zu registrieren. Den Fahrradpass kann man auch als kostenlose App im App Store beziehungsweise im Google Play Store herunterladen. Ein polizeilicher Fahrradpass steigert die Chancen, Fahrraddiebe zu überführen und den rechtmäßigen Eigentümer des gestohlenen Rads zu finden. Mit dem Pass lassen sich alle wichtigen Merkmale eines Fahrrads bequem verwalten und bei Diebstahl schnell und einfach an die Polizei und die Versicherung weiterleiten.
Es können damit alle Daten zur Identifizierung eines gestohlenen Fahrrads und für die Suche nach dem Eigentümer problemlos gespeichert werden. Dazu gehören beispielsweise die Rahmen- und Codiernummer, Angaben zum Radtyp, Hersteller und Modell, eine genaue Beschreibung des Rads sowie Fotos, erklärt die Polizei. Wichtig sei es, im Fall eines Falles den Diebstahl sofort der Polizei zu melden, was in Bayern unter anderem auch online möglich ist. Kontrolliert die Polizei verdächtige Transporter und findet dort mehrere Fahrräder und E-Bikes vor, kann nur anhand einer Anzeige und der Fahrradnummer zweifelsfrei nachgewiesen werden, ob es sich dabei um Diebesgut handelt. Die Fahrräder werden von den Tätern oftmals gar nicht als Ganzes verkauft, sondern ausgeschlachtet und die Einzelteile zum Verkauf angeboten. So kann später kaum nachgewiesen werden, woher diese einzelnen Teile stammen.
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