Der „Stöpsel“ in der Trappentreustraße ist schon lange ein Dauerbrennerthema im Stadtbezirk und wird es wohl auch noch einige Zeit lang bleiben. Denn während sich die Stadtteilbewohner bei Bürgerversammlungsempfehlung oder mit Anträgen beim örtlichen Bezirksausschuss (BA) wünschen, dass das Durchfahrtsverbot an der Bushaltestelle Gollierplatz mit Hilfe einer permanenten und kontinuierlichen Kontrollstelle überwacht werden soll, sehen Kreisverwaltungsreferat (KVR) und Polizei dafür keine Möglichkeit und argumentieren hierbei mit alt bekannten Fakten.
Die Verkehrsüberwachung in München werde sowohl vom Polizeipräsidium München als auch von der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Kreisverwaltungsreferat wahrgenommen, erklärt das KVR in seinem jüngst auf eine Bürgerversammlungsempfehlung hin verschickten Antwortschreiben. Die Überwachung eines Bereiches, bei dem durch Zeichen 250 der Straßenverkehrs-Ordnung (Verbot für Fahrzeuge aller Art) die Durchfahrt verboten ist, dürfe jedoch ausschließlich durch die Polizei erfolgen. Daher wurde die Stellungnahme des zuständigen Polizeipräsidiums erbeten, das zum Bürgerwunsch für den Stöpsel, erklärt: „In der Gesamtschau aller Unfälle zeigt sich der Bereich als unauffällig. Lediglich zwei dargelegte Verkehrsunfälle aus dem Jahr 2023 (in den Jahren 2024 und 2025 gab es keine verzeichneten Unfälle im relevanten Bereich) lassen keine qualifizierte Gefahrenlage erkennen und folglich auch nicht begründen.“
Die Polizeiinspektion (PI) 14 könne zudem keine belastbaren Fakten darlegen, die belegen würden, dass das Durchfahrverbot häufig missachtet würde. Jedoch: „Durch die Polizei erfolgte keine Verkehrszählung, welche die Vermutung verifiziert bzw. dementiert“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Der PI 14 lägen aber vereinzelt immer wieder Beschwerden von Anwohnern vor, weswegen man in regelmäßigen Abständen schwerpunktmäßig Kontrollen durchführe.
Am 27. Januar etwa konnte laut Polizei in zehn Fällen geahndet werden, weil gegen das Verbot verstoßen wurde. Zudem führe die Polizei sporadisch im Rahmen des alltäglichen Streifendienstes Kontrollen durch und beobachte „auch immer wieder Fahrzeuge“, die die bestehende Regelung missachten. Dennoch erklärt man: „Die Forderung, eine permanente Kontrollstelle zur Überwachung zu errichten, wird seitens der PI 14 abgelehnt.“ Eine solche Kontrollstelle sei insbesondere personell nicht umsetzbar.
Der BA will nun dennoch am Thema dranbleiben und an seinem kürzlich beschlossenen Ortstermin im Herbst festhalten. Hierzu sollen auch Vertreter des Mobilitätsreferats eingeladen werden, um gegebenenfalls neue Lösungsideen für den „Stöpsel“ zu finden.