Die Verwaltung der Stadt Germering erinnert die Bürgerinnen und Bürgern freundlich daran, dass sie in der kalten Jahreszeit verpflichtet sind, die Gehbahnen, die an ihr Grundstück angrenzen oder die ihr Grundstück mittelbar erschließen, auf eigene Kosten bei Schnee und Glatteis in sicherem Zustand zu halten. Ist kein Gehweg vorhanden, ist vorgeschrieben, einen eineinhalb Meter breiten Streifen für Fußgängerinnen und Fußgänger freizuhalten.
Den geräumten Schnee oder die Eis-Reste können neben der Gehbahn gelagert werden, sofern der Verkehr dadurch nicht gefährdet oder erschwert wird. Es ist außerdem daran zu denken, Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege bei der Räumung von Schnee und Eis freizuhalten. „Bitte streuen Sie bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder Splitt – verwenden Sie kein Tausalz! Nur bei besonderer Glättegefahr, z.B. auf Treppen oder starken Steigungen, ist die Verwendung von Tausalz zulässig”, verlautet aus der Stadtverwaltung.
An Werktagen sollten die Gehbahnen ab spätestens 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab spätestens 9 Uhr gefahrlos begehbar sein. Bis 20 Uhr muss man die Gehwege täglich schnee- und eisfrei halten. Die Stadt stellt geeigneten Splitt zum Streuen zur Verfügung. Dazu kann man sich in den dafür aufgestellten Kästen kostenlos bedienen.
Die Stadtverwaltung bittet, die Gehwege begehbar, sicher und sauber zu halten. Aus diesem soll der ausgebrachte Splitt bzw. Sand auch regelmäßig wieder entfernt werden.
Um einen reibungslosen Winterdienst durch den Bauhof zu gewährleisten, brauchen die Räumfahrzeuge die notwendigen Durchfahrten und Wendebereiche. Diese gilt es freizuhalten und nach Möglichkeit die Stellplätze auf dem eigenen Grundstück zu nutzen bzw. das Fahrzeug so an der Straße abzustellen, dass der Winterdienst nicht beeinträchtigt wird.