Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden von Angehörigen versorgt. Was das heißt, dokumentiert der jüngste Pflegereport der Barmer: Für 85 Prozent der pflegenden Angehörigen bestimmt die Pflege den Alltag. Die Hälfte von ihnen kümmert sich täglich mehr als zwölf Stunden um den Pflegebedürftigen. 54,9 Prozent leiden unter Rückenschmerzen, 48,7 Prozent unter psychischen Störungen.
Um daran etwas zu ändern, haben pflegende Angehörige Anspruch auf eine Kur. Allerdings ist diese Vorsorge- oder Reha-Maßnahme kaum bekannt und bislang galt der Grundsatz: Es mussten ambulante Maßnahmen ausgeschöpft sein und erst dann wurde eine Kur genehmigt. Diese Vorgabe fällt jetzt weg! Seit dem 1. Januar 2019 können pflegende Angehörige auch dann eine Kur, also eine stationäre Reha-Maßnahme, in Anspruch nehmen, wenn eine ambulante Versorgung ausreichend wäre. Die Kur dauert drei Wochen. Das Attest wird zusammen mit einem Antrag bei der Krankenkasse eingereicht.