Anzeigen
ePaper
Zeitungszustellung
Media-Daten
facebook-RSS
Flohmärkte
Gewinnspiele
Webcams
Cookie-Einstellungen
Kontakt
Anzeigen
ePaper
Zeitungszustellung
Media-Daten
facebook-RSS
Flohmärkte
Gewinnspiele
Webcams
Cookie-Einstellungen
Kontakt
search
Bild
Bild

LogoLogoZwei Zimmer, zehn Tiere | Wochenanzeiger

home
München
expand_more
West
Süd
Ost
Nord
Zentrum
Landkreise
expand_more
München
Dachau
Ebersberg
Erding
Freising
Fürstenfeldbruck
Miesbach
Starnberg
Weilheim
Themen
expand_more
Freizeit
Sport
Gesundheit
Kunst & Kultur
Bürger & Politik
Generation Plus
Handel & Wirtschaft
Ehrenamt & Soziales
Mobilität
Nachhaltigkeit & Umweltschutz
Bauen & Wohnen
Schule, Bildung & Beruf
weitere Themenseiten
Orte
Haderner Dorffest 2025
Anzeige aufgeben
GesamtMünchen daheim
Veröffentlicht am 07.12.2009 14:44
BildBildBild
BildBildBild
BildBildBild
BildBildBild

Zwei Zimmer, zehn Tiere


Von red

Die Frage, wie viele und welche Tiere in einer Wohnung gehalten werden dürfen, wird ein ewiger Streitpunkt zwischen Eigentümern und Mietern von Immobilien bleiben. Immer wieder müssen Gerichte die Grenze dessen, was zulässig ist, neu justieren. Zehn Tiere in zwei Zimmern erschienen den Juristen aber nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS als eindeutig übertrieben.

BildBildBild

Der Streit begann erst, als die Mieter wieder aus einer Wohnung ausgezogen waren. Da forderte der Eigentümer eine Neutapezierung der Wände, eine Reinigung der Holzdecke und des Teppichbodens, weil das Objekt vertragswidrig genutzt worden sei und dringend in einen wiedervermietbaren Zustand gebracht werden müsse. Das Halten von sieben Katzen, einem Schäferhund und zwei Chinchillas in einer Zweizimmerwohnung sei durch nichts zu rechtfertigen, weswegen der Vertragspartner auch für diese Schönheitsreparaturen aufkommen müsste.

Die Beklagten führten etliche Argumente zu ihrer Verteidigung auf: Die Katzen seien Freigänger gewesen, hätten also ihre Notdurft außerhalb der Wohnung verrichtet. Die Chinchillas seien in Käfigen gehalten worden. Mithin könnten die Verschmutzung und das Eindringen von Gerüchen in Boden und Tapeten nicht so schlimm gewesen sein.

Bei den Richtern des Landgerichts Mainz stießen die Mieter auf wenig Verständnis. Im schriftlichen Urteil war von einer „exzessiven Tierhaltung” die Rede. Aus dem - im Vertrag erlaubten - „kleinen Hund” sei ein Schäferhund geworden und aus einer Katze gleich sieben. Es liege „im berechtigten Interesse eines Vermieters”, wenn die Wohnung nach einem derartig vertragswidrigen Gebrauch wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht werde. Weitere Informationen unter www.lbs.de.

email

BildBildBild
Das könnte Sie auch interessieren
Tutzing
Anja Corbero und Stephan Holzer (Vorstand Tierhilfe Tutzing) mit Hündin Dida freuen sich über die ersten Futterspenden.  (Foto: Patrizia Steipe)
„Tafel” für Tiere
10.02.2025 09:35 Uhr
query_builder4min
Bayern
Viele Hunde lieben Schnee, aber nach dem Spaziergang die Pfoten immer von Streusalz befreien. (Foto: Renate Seidl)
Haustiere bei eisigen Temperaturen
03.02.2025 10:59 Uhr
query_builder3min
München
Nicht nur für Haustiere – der neue Tierschutzbeauftragte wird sich um die ganze Fauna der Stadt kümmern.  (Foto: chk)
München hat jetzt eine Tierschutzbeauftragten
02.10.2024 16:22 Uhr
query_builder1min
Babar der kleine ElefantACHTUNG: Streik bei U-Bahn, Tram und BusGut vorbereitet ins digitale Bewerbungsgespräch„Spannend und abwechslungsreich“Lust auf Ausbildung legt wieder zu„Sich aktiv am Klimaschutz beteiligen”Neue Unternehmenskultur für ChancengleichheitTech-Berufe mit Zukunft„Die Sorgen sind deutlich gesunken”„Aktives Engagement im Klima- und Umweltschutz“„München ist ein großartiger Standort”„Abwechslungsreich und vielfältig“Klimaschutz braucht Profis„Ihre Aktion gefällt mir”Frohe Festtage!
zurück zur Übersicht
Wochenanzeiger
Media-DatenImpressumDatenschutzAGB
Kleinanzeigen
Jobs / StellenKFZ-MarktImmobilienKeinanzeige inserieren
Zeitungen online lesen
e-Paper
north

Helfen Sie uns mit Ihrer Zustimmung

Um Ihnen eine optimale Webseite bieten zu können, setzen wir Cookies und vergleichbare Instrumente ein. Wir und unsere Partner verarbeiten und übermitteln personenbezogene Daten (z.B. Identifier und Browserdaten). Damit können wir statistisch erfassen wie unsere Webseite genutzt wird und so unser Angebot laufend verbessern und finanzieren. Einige der eingesetzten Techniken sind essentiell für den technischen Betrieb unseres Webangebots. Mit Ihrer Zustimmung dürfen wir und unsere Partner außerdem auch Informationen auf Ihrem Gerät speichern und/oder abrufen. Wir nutzen Social-Media-Tools und Dienste von anderen Anbietern, um Kartenausschnitte oder Videos anzeigen zu können und das Teilen von Inhalten zu ermöglichen. Sie können entscheiden, für welche dieser Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen.

Mit „Alle akzeptieren“ erklären Sie Ihre Zustimmung zu dem oben genannten Zweck. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung außerhalb des EWR (Art. 49 (1) (a) DSGVO, Drittlandtransfer), wo das hohe europäische Datenschutzniveau nicht besteht. Diese Einstellungen können Sie jederzeit anpassen.

Mit „Details…“ können Sie festlegen, welchen Zwecken Sie zustimmen und welchen nicht.

Unter „Cookie Einstellungen“ können Sie Ihre Angaben ändern oder Datenverarbeitungen ablehnen.

https://www.wochenanzeiger.de/impressum

https://www.wochenanzeiger.de/impressum