Der Sportausschuss des Münchner Stadtrats hat das Sonderprojekt Kunstrasenplätze beschlossen. Damit sind das Referat für Bildung und Sport und das Baureferat nun beauftragt, die ersten von 35 Kunstrasenplätzen auszutauschen, die noch mit Kunststoffgranulat gefüllt sind. Hintergrund ist ein EU-weites Verbot des Einsatzes von Kunststoffgranulat als Füllstoff in Kunstrasenplätzen zur Reduzierung des Eintrags von Mikroplastik in die Umwelt (siehe Infokasten).
Kunstrasenplätze sind aus Münchens Sportinfrastruktur nicht mehr wegzudenken. Denn sie ermöglichen intensiven und wetterunabhängigen Sportbetrieb – rund 30 Stunden mehr pro Woche als Naturrasen. Insgesamt 35 Kunstrasenplätze auf 22 städtischen Freisportanlagen sollen nun bis 2031 sukzessive durch alternative, umweltfreundlichere Systeme ersetzt werden, zum Beispiel durch ungefüllte Kunstrasenplätze oder Kunstrasenplätze mit Füllungen aus Quarzsand oder Korkgranulat.
Den Anfang macht das Kunstrasenpaket 1 ab 2026. Dieses umfasst fünf stark abgenutzte Plätze an drei Standorten: Bert-Brecht-Allee 16 (Neuperlach), Dietrichstraße 11 (Moosach) und Lerchenauer Straße 270 (Feldmoching). Die Abwicklung des Bauprogramms soll schrittweise erfolgen. Weitere Kunstrasenpakete ab dem Jahr 2027 stehen unter dem Vorbehalt der städtischen Haushaltslage.
„Mit dem Sonderprojekt ‚Kunstrasenplätze‘ verbinden wir die Sicherung der Sportinfrastruktur mit einem wichtigen Impuls für mehr Umwelt- und Ressourcenschutz”, erklärt Sportreferent Florian Kraus: „Der Schul- und Vereinssport profitiert dann auch weiterhin von modernen, nachhaltigen Anlagen – ein Gewinn für München als lebenswerte und sportaktive Stadt. Den Austausch von Kunstrasenplätzen in Vereinsträgerschaft unterstützen wir ebenfalls im Rahmen der Sportförderrichtlinien.”
Gummigranulat wird als Füllmaterial bei Kunstrasenplätzen eingesetzt, um diese langlebiger und witterungsbeständig zu machen und um den Spielern bessere Stoßdämpfung und Bodenhaftung zu bieten. Die Mikroplastikemissionen von Kunstrasenplätzen gehen vor allem auf das Füllgranulat zurück. Dieses gelangt durch Verwehung und Auswaschung in die Natur oder wird über Schuhe und Gewand der Sportler vom Platz entfernt. Im Herbst 2023 wurde ein Verbot von Kunststoffgranulat in der EU beschlossen, das nach einer Übergangsfrist ab 2031 gilt.