Veröffentlicht am 25.02.2026 12:36

FC Bayern II: Punktabzug wegen Pyrotechnik

Das Sportgericht Bayern des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat den FC Bayern München wegen pyrotechnischer Vorfälle rund um das Regionalligaspiel beim SV Wacker Burghausen am 5. Dezember 2025 zu einer Geldstrafe in Höhe von 26.000 Euro sowie dem Abzug eines Punktes verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig, die Tabelle wurde korrigiert.

In der Nachholpartie des 9. Spieltags hatten Anhänger des FC Bayern München II in Burghausen wiederholt pyrotechnische Gegenstände abgebrannt - und damit auch Spieler auf dem Feld akut gefährdet. Die Partie musste zweimal vom Schiedsrichter unterbrochen werden. Das Sportgericht ahndet damit schon zum zehnten Mal in laufenden Saison der Regionalliga Bayern einen Verstoß des FCB-Anhangs gegen die Platzdisziplin.

Das Sportgericht Bayern weist in seinem Urteil ausdrücklich darauf hin, dass die verhängte Geldstrafe vom handelnden Täter gemäß Entscheidung des Bundesgerichtshofes zivilrechtlich zurückverlangt werden kann. Auch kann der Punktabzug bei täterorientiertem Ermitteln und sportgerichtlicher Ahndung rückgängig gemacht werden, wenn der Verein binnen drei Monaten, spätestens jedoch fünf Wochen vor dem letzten Spieltag der Saison einen entsprechenden Antrag stellt.

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