Heimstettener See: Höhenbegrenzer an Parkplätzen

Am Heimstettener See ist das Parken nur für Pkw, niedrigere Kleinbusse und Kleintransporter erlaubt. (Archivbild: bas)
Am Heimstettener See ist das Parken nur für Pkw, niedrigere Kleinbusse und Kleintransporter erlaubt. (Archivbild: bas)
Am Heimstettener See ist das Parken nur für Pkw, niedrigere Kleinbusse und Kleintransporter erlaubt. (Archivbild: bas)
Am Heimstettener See ist das Parken nur für Pkw, niedrigere Kleinbusse und Kleintransporter erlaubt. (Archivbild: bas)
Am Heimstettener See ist das Parken nur für Pkw, niedrigere Kleinbusse und Kleintransporter erlaubt. (Archivbild: bas)

Um den Erholungsbetrieb am Heimstettener See dauerhaft zu sichern und Nutzungskonflikte zu reduzieren, hat das Landratsamt München vor kurzem an den Parkplätzen in der Seestraße in Aschheim sowie in der Franz-May-Straße in Kirchheim Höhenbegrenzer angebracht.

Die Durchfahrtshöhe beträgt 2,10 Meter. Damit bleiben die Parkplätze weiterhin problemlos für Pkw, niedrigere Kleinbusse und Kleintransporter nutzbar. Fahrzeuge wie Wohnmobile oder Lastkraftwagen, die in der Vergangenheit wiederholt zu Problemen geführt haben, können die Flächen künftig nicht mehr befahren.

Die Maßnahme setzt bestehende Regelungen konsequent um - denn nach der Satzung des Landkreises München ist das Campieren und Übernachten im Erholungsgebiet unzulässig. Zudem sind die Zufahrtsstraßen entsprechend der örtlichen Beschilderung für den Lastverkehr gesperrt.

Die Höhenbegrenzer dienen damit dem Schutz des Erholungsgebiets und der fairen Nutzung durch alle Besucherinnen und Besucher, informiert das Landratsamt München. Ziel sei es, den Heimstettener See als attraktiven, geordneten und konfliktarmen Erholungsraum für die Bevölkerung zu erhalten.

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