Veröffentlicht am 05.01.2026 15:22

Hundesteuer wird fällig

Egel, ob großer Wächter oder kleines Zamperl: Für jeden Hund ist eine Steuer an die Stadt zu entrichten.  (Foto: chk)
Egel, ob großer Wächter oder kleines Zamperl: Für jeden Hund ist eine Steuer an die Stadt zu entrichten. (Foto: chk)
Egel, ob großer Wächter oder kleines Zamperl: Für jeden Hund ist eine Steuer an die Stadt zu entrichten. (Foto: chk)
Egel, ob großer Wächter oder kleines Zamperl: Für jeden Hund ist eine Steuer an die Stadt zu entrichten. (Foto: chk)
Egel, ob großer Wächter oder kleines Zamperl: Für jeden Hund ist eine Steuer an die Stadt zu entrichten. (Foto: chk)

Die Stadtkämmerei erinnert alle Hundehalter daran, dass die Hundesteuer für 2026 bis spätestens Donnerstag, 15. Januar, zu entrichten ist. Durch rechtzeitiges Begleichen der Forderungen werden Säumniszuschläge, Mahngebühren und Kosten für weitere Maßnahmen vermieden, auch darauf weist die Stadtkämmerei hin. Bei eigenen Einzahlungen oder Überweisungen wird gebeten, unbedingt die im letzten Bescheid aufgeführte 13-stellige Kassenkonto-Nummer beziehungsweise Vertragsgegenstands-Nummer anzugeben.

Steuer kann auch abgebucht werden

Alternativ kann der Stadtkasse auch ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung erteilt werden. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erspart den Zahlungspflichtigen die Terminüberwachung und erleichtert den Zahlungsverkehr. Unter der Adresse www.muenchen.de/sepa kann ein SEPA-Lastschriftmandat auch online erteilt werden. Die Stadt bedankt sich bereits an dieser Stelle für eine pünktliche Zahlung, die hilft, die vielfältigen Aufgaben zum Wohl der Münchner Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin erfüllen zu können.

Konten der Stadt

Auf folgende Konten der Stadtkämmerei bei Geldinstituten in München kann die Hundesteuer überwiesen werden:
Kontoinhaberin: Landeshauptstadt München
- Stadtsparkasse München
IBAN: DE86 7015 0000 0000 2030 00
BIC: SSKMDEMMXXX
- HypoVereinsbank München
IBAN: DE34 7002 0270 0000 0813 00
BIC: HYVEDEMMXXX

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