Das Mobilitätsreferat der Stadt München hat Ende März auf der Regerbrücke erstmals ein Überholverbot für einspurige Fahrzeuge, also beispielsweise Fahrräder, angeordnet und entsprechend beschildert. In einem Abschnitt südlich der Hiendlmayrstraße im Übergang zur Tegernseer Landstraße dürfen seither Autos Radlerinnen und Radler nicht überholen - weil dort der Mindestüberholabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann, ohne widerrechtlich die durchgezogene Linie zu überfahren.
Die im 19. Jahrhundert errichtete Regerbrücke führt über die zweigleisige Bahntrasse zwischen Hauptbahnhof und Ostbahnhof. Damit verbindet die Brücke auch die Au und Obergiesing - und ist Teil einer Hauptroute für Fahrradfahrer vom Ostbahnhof zur Tegernseer Landstraße. Jedoch verlaufen auf der Brücke nach Angaben der Stadt „schmale Gehwege, die nicht für den Radverkehr freigegeben werden können”. Für einen Schutzstreifen auf der Fahrbahn sei wiederum wegen der geringen Breite der Fahrbahn und der Trambahngleise in der Mitte der Straße nicht genug Platz.
Eine durchgezogene Mittellinie, eine Sperrfläche und die Anordnung von Tempo 30 sollten eigentlich kritische Überholmanöver auf der Regerbrücke verhindern, informiert die Stadt in der Rathaus Umschau. Dennoch käme es dort immer wieder zu illegalen Überholmanövern von Autofahrern, bei denen entweder Radfahrende widerrechtlich unter Nutzung der Gegenfahrbahn oder zumindest unangenehm nah überholt werden. Die neuen Schilder verdeutlichen noch einmal das bestehende Überholverbot und nehmen Autofahrern die Einschätzung des einzuhaltenden Mindestüberholabstands ab. Ein Irrtum wird somit ausgeschlossen, denn die Regel ist eindeutig: An dieser Stelle dürfen einspurige Fahrzeuge, insbesondere Radfahrer, nicht überholt werden.
„Das Überholverbot an der Regerbrücke macht klar: Hier dürfen Radfahrende definitiv nicht überholt werden, weil die Autos dabei den Mindestabstand nicht einhalten können”, erläutert Mobilitätsreferent Georg Dunkel: „Ich freue mich, dass wir in München erstmals dieses Verkehrszeichen angeordnet haben – es wird an dieser Stelle zu mehr Sicherheit für die Radlerinnen und Radler beitragen.“