Die Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Es wird empfohlen, dies rechtzeitig – bei der Fahrerlaubnis-Behörde – zu beantragen.
Aufgrund des Anstiegs von Anträgen zum Pflichtumtausch und des kurzfristig erleichterten Erwerbs deutscher Fahrerlaubnisse ist die Erreichbarkeit der Führerscheinstelle im Landratsamt Fürstenfeldbruck aktuell stark eingeschränkt. Das Landratsamt kann derzeit in Fahrerlaubnisangelegenheiten die Entgegenname von Telefonaten nicht sicherstellen. Die Bearbeitungszeiten verlängern sich entsprechend. Dringende Anliegen können alternativ per E-Mail an fahrerlaubnis@lra-ffb.de gerichtet werden. Antragssteller für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B werden dringen gebeten, bereits bei Antragsstellung mitzuteilen, ob die Ablegung der Fahrprüfung auf Automatikgetriebe mit Fahrerschulung (B197) gewünscht wird. Weitere Infos sind unter www.lra-ffb.de erhältlich. Es wird um Verständnis gebeten.
Am Mittwoch, 12. Januar, wurde kurz vor 10 Uhr ein fahrender Fiat durch eine Streife der Polizei Germering in der Adenauerstraße in Puchheim einer Kontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass der verantwortliche Fahrzeugführer, ein 44-jähriger Puchheimer, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Am Freitag, 22.11.2019, meldete sich im Laufe des Vormittags ein Führerscheinprüfer bei der Polizei und teilte mit, dass unter den Prüflingen Personen befinden würden, an deren Identität er Zweifel habe.