Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
Aber es gibt Ausnahmen. Wenn Sie vor 1953 geboren sind, dürfen Sie sich mit dem Führerscheinumtausch noch Zeit lassen – bis zum Jahr 2033, unabhängig davon, welchen Führerschein Sie besitzen.
Alle anderen Führerscheinbesitzer müssen ihre Kartenführerscheine gestaffelt nach Ausstellungsdatum fristgerecht umtauschen.
In den nächsten Jahren werden so alle Führerscheinbesitzer einen neuen, den Normen entsprechenden Führerschein erhalten. Die noch nicht umgetauschten Führerscheine behalten ihre Gültigkeit.
Die Fristen zum Umtausch finden Sie unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574.