Am Dienstag, 19. August, gingen gegen 19.10 Uhr bei der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums mehrere Mitteilungen über eine körperliche Auseinandersetzung im Bereich der Max-Bill-Straße ein. Den Meldungen zufolge sollen mehrere Personen aufeinander losgegangen sein. Aufgrund der zunächst unklaren Situation wurden umgehend mehrere Streifenbesatzungen an den Einsatzort geschickt. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte auf zahlreiche Personen.
Nach bisherigen Erkenntnissen war es zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen mit insgesamt rund 30 Personen gekommen. Bereits im Vorfeld hatte zwischen beiden Parteien ein Konflikt bestanden. Im Verlauf der Auseinandersetzung wurden zwei 19-Jährige, jeweils mit Wohnsitz in München, verletzt. Sie mussten mit dem Rettungsdienst zur weiteren Behandlung in Krankenhäuser gebracht werden. Einer der beiden Verletzten hatte eine stark blutende Wunde, die von den eingesetzten Polizeibeamten erfolgreich erstversorgt werden konnte. Die Verletzten gehören beide zu einer der beiden Konfliktparteien. Die weiteren Ermittlungen in dieser Sache wurden in der Folge vom Kommissariat 11 übernommen. Mittlerweile liegt hier der Tatvorwurf eines versuchten Tötungsdeliktes zugrunde.
Im Rahmen der Ermittlungen kam es am Mittwoch, 27. August, gegen 06.00 Uhr zu einer polizeilichen Durchsuchung in einer Wohnung in Freimann. Grundlage hierzu war ein über die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht beantragter und von dort erlassener Durchsuchungsbeschluss. Der Vollzug des Beschlusses, insbesondere das Betreten der Wohnung, wurde mit Hilfe von Unterstützungskräften des Spezialeinsatzkommandos durchgeführt.
Beim Betreten der Wohnung sahen sich die Beamten des Spezialeinsatzkommandos mit einer Gefahrensituation konfrontiert, was schließlich zur Abgabe mehreren Warnschüssen durch die Polizei führte. Der Verursacher der Gefahrensituation, ein 52-Jähriger, der an der Örtlichkeit wohnhaft ist, wurde in der Folge festgenommen. Nach aktuellem Erkenntnisstand wurde in der Wohnung niemand verletzt. Gegen den 52-Jährigen wird nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Er wurde nach Durchführung aller notwendiger polizeilicher Ermittlungsmaßnahmen wieder entlassen.
Zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauchs wurden separate Ermittlungen aufgenommen. Hierzu liegt die Zuständigkeit in diesem Fall beim Bayerischen Landeskriminalamt. In der Folge wurden in der Wohnung noch umfangreiche Spurensicherungsmaßnahmen durchgeführt. Anschließend kam es dann zur eigentlichen kriminalpolizeilichen Durchsuchung der Räumlichkeiten. Die Ermittlungen in dieser Sache dauern an.