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Veröffentlicht am 12.08.2025 14:53

Drohne fliegt über Polizeipräsidium

Am Montag, 11. August, stellten Polizeibeamte gegen 15.00 Uhr einen Drohnenflug in der Fußgängerzone direkt vor und dann über dem Polizeipräsidium fest. Die Beamten verfolgten den Flugweg der Drohne und konnten einen 23-Jährigen mit Wohnsitz in Hessen als Piloten identifizieren. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet, welches diverse Verstöße gegen das Bayerische Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), die Luftverkehrsordnung und das Luftverkehrsgesetz beinhaltet. Die Speicherkarte sowie die Drohne wurden sichergestellt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 23-Jährige entlassen. Die weiteren Ermittlungen in dem Fall übernimmt die Münchner Verkehrspolizei.

Wichtiger Hinweis der Polizei

Um einen Drohnenflug durchzuführen, müssen einige Regelungen berücksichtigt werden, abhängig vom jeweiligen Modell. Die Polizei weist darauf hin, dass sich jeder Drohnenpilot vor einem Flug eigenständig über Zulassungsvoraussetzungen, Registrierungen und Flugbeschränkungen informieren muss.
Unter anderem ist der Betrieb von Drohnen über Wohngebieten, Behörden und diplomatischen Vertretungen, Industrieanlagen, Krankenhäusern und Justizvollzugsanstalten grundsätzlich untersagt. Das Luftfahrtbundesamt stellt unter der Adresse https://www.lba.de/DE/Drohnen/FAQ/Uebersicht_FAQ_node.html übersichtlich dar, was man als Drohnenpilot alles beachten muss.

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