Wer einen Angehörigen oder jemanden aus dem Freundeskreis pflegt, sollte sich bei der Pflegekasse unbedingt als „Pflegeperson“ listen lassen. Das bringt verschiedene Vorteile mit sich.
Zum einen für einen selbst:
• Sie sind für die Pflege unfallversichert.
• Die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für Sie ein.
Aber auch für die Person mit Pflegebedarf: Sie kann die sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch nehmen und hat damit gewisse finanzielle Vorteile. Das geht allerdings nur, wenn mindestens eine private Person als Pflegeperson genannt ist. Sie müssen für diesen Fall die Pflege nicht alleine übernehmen, es darf auch einen Pflegedienst, Betreuungsdienst oder weitere Pflegepersonen geben. Mehr Informationen erhalten Sie beim Pflegestützpunkt des Landkreises München unter Tel. 089 / 6221-4399.