2025 sollte an der Alramstraße 14 ein neuer Wohnblock mit 128 Wohnungen, Supermarkt und Tiefgarage fertig sein. So hatte es 2022 der Investor angekündigt. Doch bisher wurde noch nicht einmal mit dem Bau begonnen. Aus der Baugrube ist das geflutete „Sendlinger Loch” geworden. Im vergangenen Jahr hatte die SPD im Stadtrat die Stadtverwaltung aufgefordert, zumindest die Baustelleneinrichtung so weit zurückzunehmen, dass sie keine öffentlichen Flächen mehr blockiert.
Doch auch wenn nichts gebaut wird, bleibt der Grünbereich entlang der Alramstraße (der „Rewe-Park”) für die Sendlinger gesperrt - und verwahrlost weiter. Münchens Mobilitätsreferent Georg Dunkel erklärte dies mit den sechs „Schluckbrunnen”, die dort angelegt wurden. Diese seien für die Standsicherheit der Baugrube zwingend erforderlich - und zwar völlig unabhängig davon, ob das Bauvorhaben wieder in Angriff genommen werde. Erst dann, wenn die (noch zu bauenden) Untergeschosse des Gebäudes so weit errichtet sind, dass sie von sich aus standsicher sind, und wenn die Betriebssicherheit des (noch zu bauenden) Gebäudes durch eine eigene Wasserhaltungsinfrastruktur hergestellt sei, könne man auf die Schluckbrunnen auf öffentlichem Grund verzichten. Der Grubenbesitzer hat beim städt. Mobilitätsreferat im Februar 2025 sogar den Ausbau der Brunnenanlage auf öffentlichem Grund beantragt: Statt sechs will er dort zwölf haben. Die städt. Lokalbaukommission teilte nun mit, dass diese Erweiterung im Rewe-Park inzwischen genehmigt wurde. Eine Öffnung der Fläche für die Sendlinger Bürger wird es daher nicht geben.
Die Verdoppelung der Brunnen sei dringend erforderlich gewesen, damit statische Maßnahmen zur Sicherung der Baugrube erfolgen können, erklärte die Lokalbaukommission. Eine Spezialtiefbaufirma habe bereits einen Ponton in den See hinabgelassen, damit die oberste Ankerlage der Grubenwände untersucht werden kann. Auf der Grundlage der Ergebnisse könne dann Schritt für Schritt der Wasserstand im Loch abgesenkt werden.
Die Münchner Wochenanzeiger haben beim städt. Referat für Stadtplanung und Bauordnung nachgefragt, welche statischen Probleme es beim Sendlinger Loch gibt, die diese dringenden Maßnahmen erzwingen. Die Behörde erklärte: „Der Hauptgrund für die Notwendigkeit einer Untersuchung der Baugrube besteht darin, dass Kurzzeitanker verbaut sind, deren zugelassenen Nutzungsdauer zwischenzeitlich überschritten ist.” Dies bedeute nicht, dass aktuell statische Probleme vorliegen, jedoch sei eine Überwachung der Anker der Baugrube erforderlich, um Probleme rechtzeitig erkennen und Maßnahmen ergreifen zu können. Der Bauherr habe daher die Baugrube in statischer Sicht untersuchen zu lassen und ggf. Mängel bei den Ankern beheben zu lassen. Die Ergebnisse der Untersuchungen und entsprechenden Nachweise müsss er der Lokalbaukommission (LBK) vorzulegen