Nachlassverzeichniss erstellen
Der Testamentsvollstrecker ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Erben nach der Annahme seines Amtes, ein Verzeichnis über den seiner Verwaltung unterliegenden Nachlass vorzulegen. Doch wie viel Zeit darf dies in Anspruch nehmen? Und: Kann eine (zu) lange Erstellungsdauer eine Amtspflichtverletzung darstellen, die zur Entlassung des Testamentsvollstreckers führt? Darüber entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in seinem Beschluss vom 24.1.2023 (I-3 Wx 105/22). Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
06.06.2023 15:57 Uhr
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