Wer Pflegeleistungen als gesetzlich Versicherter in Anspruch nehmen will, muss zunächst einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen und eine Pflegebegutachtung durchlaufen. Erst mit einem Pflegegrad entsteht der Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Vielen Menschen fällt es schwer, den Verlust der eigenen Selbständigkeit überprüfen zu lassen, sie empfinden das Verfahren bei der Pflegekasse als eine große Herausforderung. Für die Einstufung in einen Pflegegrad ist es entscheidend, wie sehr die Selbständigkeit beeinträchtigt ist. Der Pflegestützpunkt Starnberg informiert mit dem Vortrag „Pflegebedürftigkeit: Vom Antrag bis zum Pflegegrad”, worauf man bei der Antragstellung und Begutachtung achten sollte.
Der Vortrag findet am Montag, 30. März, um 18 Uhr in der Ilse-Kubaschewski-Stiftung, Haus 2 im Dachgeschoss statt. Anmeldung im Sekretariat unter Tel. 08151 / 650540.