Anlässlich der am 1. Mai beginnenden Kanu-Saison auf der oberen Ammer weist das Landratsamt darauf hin, dass bei der Befahrung der oberen Ammer zwischen Einstiegsstelle Kraftwerk Kammerl bei Saulgrub und der Böbinger Ammerbrücke bei Peißenberg die Regelungen der sogennannten Ammerverordnung zu beachten sind.
So darf die Ammer im genannten Bereich nur bei einem Abfluss von mehr als 6 m³/s, gemessen am Pegel Peißenberg, befahren werden. Der aktuelle Pegelstand ist beispielsweise auf der Internetseite des Hochwassernachrichtendienstes Bayern unter www.hnd.bayern.de oder über die Pegel-App abrufbar.
Weiterhin ist aus Naturschutzgründen das Befahren nur zwischen 9 Uhr und 17.30 Uhr zulässig. Auch Rafting- und Schlauchbootfahrten sowie Gruppenfahrten von mehr als fünf Booten sind nicht zulässig. Die Ammerverordnung kann auf der Webseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau unter www.weilheim-schongau.de eingesehen werden.
Zudem weist das Landratsamt darauf hin, dass es sich bei der Ammer um einen Wildfluss mit den damit verbundenen typischen Gefahren für Bootsfahrer und Badende handelt. Nach jedem Hochwasser ist damit zu rechnen, dass neue, tückische Gefahrenstellen im Wildfluss entstanden sind, meist Baumhindernisse in Verbindung mit starkem Stromzug. Treibholz, Abflusshindernisse oder ein veränderter Flusslauf können für Bootsfahrer und Badende lebensgefährlich werden.