Der Zirngiblweg zwischen der Bernrieder Straße 1 und der Lindemannstraße 7/7a wird verlegt. Die neue Wegführung verläuft künftig über das Grundstück der Lindemannstraße 7.
Der bisher auf Privatgrund verlaufende Zirngiblweg bekommt eine neue Wegeführung. Ein ortsansässiges Unternehmen erweitert derzeit sein Firmengelände. Das bisherige Firmengrundstück und der neue Erweiterungsteil sollen verbunden werden.
Da es sich um einen stark genutzten Weg handelt, hat das Unternehmen dankenswerterweise einen Teil am Rand seines Grundstücks für die neue Wegführung dauerhaft zur Verfügung gestellt. Für die Gemeinde bringt diese Lösung einen entscheidenden Vorteil: Die rechtliche Situation des bisherigen Weges befand sich in einer Grauzone – sowohl bezüglich der Grundstückssituation als auch der Nutzungsrechte. Mit der neuen Widmung entsteht nun eine eindeutige rechtliche und dauerhafte Situation.
Die Lösung bringt allen Beteiligten Vorteile: Die Gemeinde erhält einen rechtlich eindeutig abgesicherten Weg, das Unternehmen kann seine Erweiterung realisieren und der Gewerbestandort wird gestärkt. Alternative Lösungen wie Brücken oder Unterführungen wurden geprüft, standen aber in keinem annehmbaren Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Die Wegführung ändert sich zwar, der Weg erfüllt aber weiterhin seinen Zweck und verbindet die Bernrieder Straße/Hauptstraße mit der Lindemannstraße inklusive den dort ansässigen Einkaufsmöglichkeiten.