Ab sofort können Anträge auf Kulturförderung für das Jahr 2026 beim Landratsamt Starnberg (Strandbadstr. 2) eingereicht werden. Dem Antrag ist ein Projekt- und Finanzierungsplan beizufügen. Anträge können bis Donnerstag, 30. Oktober, gestellt werden. Eine Förderung durch den Landkreis kann nur erfolgen, wenn die Veranstaltung einen überörtlichen Charakter hat. Das Antragsformular ist im Internet unter www.lk-starnberg.de/kulturfoerderung abrufbar. Der Landkreis möchte mit dieser Förderung die lebendige Kunst- und Kulturszene unterstützen sowie die Vielfalt des Kulturlebens erhalten, bereichern und weiterentwickeln. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Empfänger in angemessenem Umfang Eigenmittel einsetzen und die Finanzierung des Projekts gesichert ist. Maßnahmen, die der Förderung der Jugendkultur dienen oder die die Teilnahme von Menschen mit Behinderung ermöglichen, werden bei der Entscheidung über eine Förderung positiv berücksichtigt. Weitere Infos erteilt Barbara Beck unter Tel. 08151 148-77290 oder per E-Mail an kultur@lra-starnberg.de.