Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klagen gegen den Bau der dritten Start- und Landebahn am Flughafen abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Für Freisings Landrat Helmut Petz ist das Urteil enttäuschend, doch er betont: „Wir werden den Widerstand fortsetzen.“ Die Gegner bemängeln, dass die Genehmigung ohne öffentliche Beteiligung „heimlich“ erfolgt sei. Auch die Notwendigkeit des Projekts wird infrage gestellt: 2024 wurden nur 327.000 Flugbewegungen gezählt, weit unter den prognostizierten. Zudem ist umstritten, ob vorbereitende Maßnahmen wie der Bau des S-Bahn-Tunnels oder Straßenbauarbeiten ausreichen, um das Projekt juristisch zu sichern. Kritiker sehen darin keinen direkten Bezug zur Startbahn. Auch die Frage, ob die Geschäftsführung der Flughafen München GmbH ohne einen Gesellschafterbeschluss handeln durfte, sorgt für Streit. Hinzu kommt politischer Widerstand: Ein Bürgerentscheid der Stadt München von 2012 sprach sich gegen die Startbahn aus. Für Petz zeigt dies, dass das Projekt politisch umstritten bleibt. Die schriftlichen Urteilsgründe werden in den nächsten Wochen erwartet. Danach soll geprüft werden, ob eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich ist. Parallel wollen die Kommunen und Verbände den politischen Druck erhöhen, um den Bau der Startbahn langfristig zu verhindern.