Sprichwörtlich „auf den Hund gekommen“ scheint die FDP-Fraktion im Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9). Auf Initiative von Felix Meyer reichte die FDP hier einen Antrag ein, um bei der Stadtverwaltung nach Anzahl der Hunde und Erträge durch die Hundesteuer in Neuhausen-Nymphenburg zu fragen.
„Hunde gelten nicht nur sprichwörtlich als bester Freund des Menschen, sondern, wie andere Haustiere auch, können sie einen positiven Effekt auf die psychische Gesundheit des Hundehalters haben“, heißt es zur Erläuterung im Antragstext. Während der Corona-Pandemie seien Hunde für viele Menschen besonders wichtig geworden. „Daher wünschen wir uns Auskunft über die Anzahl der Hunde in Neuhausen-Nymphenburg ab 2019 – auch um eine Entwicklung über die Pandemiezeit zu sehen“, so der Antragssteller.
Gleichzeitig gebe es jedoch auch immer wieder Fälle, dass Menschen sich nach kurzer Zeit von einem Haustier wieder trennen und diese dann im Tierheim landen. „Paragraph 8 der Hundesteuersatzung sieht eine zweijährige Befreiung der Hundesteuer vor, für Hunde die aus dem Tierheim aufgenommen worden sind“, erklärt Felix Meyer in seinem Antrag. „Wir finden: Wenn jemand einem Hund eine neues zu Hause schenkt, sollte dieser nicht auch noch steuerlich belastet werden – auch nicht nach zwei Jahren.“ Daher möchte die FDP nun das Hundesteueraufkommen und die Fälle nach Paragraph 8 der Hundesteuersatzung für Neuhausen-Nymphenburg quantifiziert haben um dann gegebenenfalls weitere Forderungen daraus abzuleiten.
Der BA verabschiedete den FDP-Antrag mehrheitlich und fragt damit nun bei der Stadtverwaltung die entsprechenden Zahlen an: Wie viele Hunde sind in Neuhausen-Nymphenburg gemeldet? Wie viel Hundesteuern wurden gezahlt? Und wie viele Hundehalter haben einen Hund aus dem Tierheim aufgenommen und sind demnach zwei Jahre lang von der Hundesteuer befreit?