Gehwegvorstreckungen könnten in der Geroltstraße langfristig für mehr Verkehrssicherheit sorgen. Den Anstoß zur Planung gab der Bezirksausschuss Schwanthalerhöhe (BA 8) bereits im Sommer 2020. Damals hatte der Kinder- und Jugendbeauftragte des BAs, Michael Schelle, den entsprechenden Antrag initiiert, mit dem gefordert wurden, das Überqueren der Geroltstraße besonders für Kinder sicherer zu machen. „Es hat zwar lange gedauert, aber wir freuen uns, dass etwas passiert, auch wenn es unter Finanzierungsvorbehalt steht“, so Michael Schelle. Denn laut Baureferat wird die Umbaumaßnahme aufgrund der Haushaltslage zunächst nur vormerken.
Wo die Geroltstraße die Kazmairstraße kreuzt, können Fußgänger, insbesondere Kinder, herannahende Autos nicht gut sehen, darauf hatte der Bezirksausschuss Schwanthalerhöhe (BA 8) in seinem im Sommer 2020 ans Baureferat gerichteten Antrag hingewiesen. „Häufig parken auf dieser Seite der Geroltstraße Autos neben der regulär gekennzeichneten Parkfläche und verdecken damit die Sicht der Fußgängerinnen und Fußgänger“, hatte es im Antrag geheißen. So müssten einerseits Fußgänger sehr weit in den Straßenbereich der Geroltstraße hineingehen, um heranfahrende Autos sehen zu können. Andererseits würden aber auch Autos die Fußgänger, vor allem Kinder, erst spät sehen können. Der BA hatte daher bauliche Maßnahmen vorgeschlagen, darunter etwa die Verschmälerung der nördlichen Straßeneinfahrt in die Geroltstraße an der Ecke Kazmaierstraße durch die Anbringung von Gehwegvorstreckungen. Aber auch die Umwandlung der nördlichen Geroltstraße zwischen Kazmair- und Tulbeckstraße in eine Einbahnstraße in südlicher Fahrtrichtung hatte man sich vorstellen können.
Verkehrsrechtliche Maßnahmen seien aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde – auch im Hinblick auf die Schulwegsicherheit – zwar nicht zwingend erforderlich, so geht es aus dem Schreiben des Baureferats hervor, das jüngst an den BA erging. Denn aufgrund des Öffentlicher Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) ist die Kazmairstraße gegenüber den einmündenden Seitenstraßen bevorrechtigt. Folglich habe der einbiegende Fahrverkehr auch in der Geroltstraße dem Fußgänger Vorrang zu gewähren. Laut Mitteilung der Polizei München sei zudem das Unfallgeschehen unauffällig. „Ferner sind Beschwerden seitens der Grundschule in der Bergmannstraße dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) nicht bekannt“, heißt es in dem Schreiben weiter.
Dennoch würde die Straßenverkehrsbehörde den Ausbau von Gehwegnasen zur Sichtverbesserung aber befürworten, um so die allgemeine Verkehrssicherheit für Fußgänger und vor allem für Schulkinder zu verbessern. „Das Baureferat befürwortet ebenfalls die „Gehwegvorstreckungen“. In Abhängigkeit der Haushaltslage werden wir die Umbaumaßnahme vormerken und zu gegebener Zeit ein Projekt auflegen“, erklärt die Behörde.
Die Umwandlung der nördlichen Geroltstraße in eine Einbahnstraße hingegen lehnt man ab. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) seien Einbahnregelungen nur dort anzuordnen, wo es zwingend geboten ist. Besondere Umstände seien laut KVR z. B. eine signifikant erhöhte Unfallrate oder Unfalldichte oder besonders gefahrenträchtige Streckenführungen oder Straßenschäden. Nach Aussage des Polizeipräsidiums aber sei unter Zugrundelegung der Unfallauswertung in diesem Straßenabschnitt keine erhöhte Gefahrenlage zu erkennen.