Am Sonntag, 10. August, fuhr gegen 17.20 Uhr ein 58-jähriger Münchner mit einem Citroen auf dem Georg-Brauchle-Ring in Richtung Wintrichring. Zeitgleich fuhr ein 40-jähriger Münchner mit einem Fahrrad die Dachauer Straße stadteinwärts. Hierbei benutzte er verbotswidrig den in Fahrtrichtung linken Gehweg, welcher baulich vom Radweg getrennt ist.
Auf der Kreuzung Georg-Brauchle-Ring und Dachauer Straße, wollte der Pkw-Fahrer nach rechts abbiegen, um die Dachauer Straße stadtauswärts weiter zu fahren. In diesem Moment fuhr der Radfahrer über den Fußgängerüberweg, welcher über die Abbiegespur führt. Dort kam es zur Kollision, der Radfahrer, der keinen Helm trug, stürzte und erlitt schwere Verletzungen. Er wurde zur weiteren Behandlung in ein Münchner Krankenhaus gebracht. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von mehreren Tausend Euro.
Durch das Tragen von Fahrradhelmen können Kopfverletzungen oft vermieden werden. Zumindest kann das Ausmaß der Verletzungen verringert werden. Obwohl das Tragen von Fahrradhelmen gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt die Münchner Polizei grundsätzlich allen Fahrradfahrern entsprechende Helme zu tragen.
Dazu appelliert die Münchner Polizei an alle Verkehrsteilnehmer, sich stets vorausschauend, umsichtig und vorsichtig im Straßenverkehr zu verhalten und gegenseitig Rücksicht, insbesondere auf die ungeschützten Verkehrsteilnehmer zu nehmen.