Die Bayerische Staatsregierung gewährt auch in diesem Jahr den Sport- und Schützenvereinen die Vereinspauschale. Anträge, die nach dem2. März eingehen, dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Die erforderlichen Unterlagen und weitere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamts Freising unter https://lrafs.de/kommunalaufsichtzu finden. Nähere Informationen zum Onlineantrag folgen in den kommenden Wochen auf der Internetseite des Landratsamtes. Bei Fragen können steht Frau Wöhrl unter Telefon 08161/600-43048 oder per E-Mail an sportfoerderung@kreis-fs.de zur Verfügung.
Die Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen müssen die Vereine bis spätestens Montag, 2. März 2026, beim Landratsamt Freising (SG R3 - Kommunalaufsicht, Frau Wöhrl, Landshuter Str. 31, 85354 Freising) einreichen.