Das Surfen auf der Eisbachwelle ist weiterhin verboten. Der Zugang wird durch Barrieren erschwert, die Beschilderung des Verbotes ist eindeutig. Wer gegen das Surfverbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Die Einhaltung des Verbots wird durch die Stadtverwaltung täglich kontrolliert. Sollte während dieser Kontrollen ein Verstoß gegen das Surfverbot entdeckt werden, wird die Polizei hinzugezogen, da nur diese die Personalien feststellen kann. Die Personalienfeststellung ist Voraussetzung für die Verhängung des Bußgeldes.
Die Wiedereröffnung steht unter dem Vorbehalt der Ergebnisse des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens, das abgeschlossen sein muss. Bürgermeister Dominik Krause: „Ich kann verstehen, dass sich viele nach einer Wiedereröffnung der Eisbachwelle sehnen. Aber noch hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen nicht abgeschlossen. Ich bitte deshalb weiterhin um Geduld und danke der Surfer-Community für ihr Verständnis. Einzelne schwarze Schafe gibt es leider immer. Ich kann nur appellieren, das temporäre Surfverbot einzuhalten. Das ist auch eine Frage des Respekts gegenüber dem Opfer und den Einsatzkräften nach dem tragischen Unfall.”