Die Gemeinde Gilching hat eine Versteigerung von nicht abgeholten Fundfahrrädern über die Online-Plattform www.zoll-auktion.de gestartet. Fahrräder, die nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nicht von ihren rechtmäßigen Besitzerinnen oder Besitzern abgeholt wurden, werden öffentlich versteigert.
„Wir möchten diesen Fahrrädern eine zweite Chance geben und gleichzeitig den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten, ein gebrauchtes Fahrrad zu einem attraktiven Preis zu ersteigern”, erklärt die Gemeindeverwaltung.
Die Versteigerungen erfolgen in regelmäßigen Abständen und sind für alle Interessierten zugänglich. Alle Fahrräder werden im aktuellen Zustand versteigert. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um gebrauchte Gegenstände handelt und daher keine Gewährleistung oder Rückgabe möglich ist. Die Abholung erfolgt nach erfolgreicher Auktion ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Ansprechpartnerin für die Zoll-Auktion hinsichtlich Fundräder ist Sofiia Vernydub, erreichbar per Tel. 08105 38 66 18 pder E-Mail vernydub@gemeinde.gilching.de.