Die Kleingartenanlage an der Haberlandstraße ist ein wichtiger Teil des Grünzugs in Pasing. Auf über drei Hektar sind hier über 50 Parzellen inklusive Vereinsheim und Gemeinschaftsanlagen untergebracht. Der dazugehörige Verein ist in diesem Jahr 96 Jahre alt. Die gewachsene Gemeinschaft hat allerdings besonders in den letzten Jahren viel Gegenwind auszuhalten. Schon vor Corona eskalierte der Streit mit dem neuen Eigentümer des Geländes, zu dem auch die Tennisanlage des ESV gehört. Grund dafür waren Baupläne des Investors. Damals schon bat der Kleingartenverein den Bezirksausschuss 21 (BA) um Hilfe.
Der damalige Stadtrat und BA-Vorsitzende Christian Müller betonte: „Die Anlage ist im Flächennutzungsplan der Stadt München eingetragen. Da gibt es nichts zu deuteln. Die Fläche zwischen Westkreuz und Lortzingstraße gehört zur Ökoausgleichsfläche und darf nicht bebaut werden. Lediglich die Bahn hat ein Rückkaufrecht im Falle des Trassenausbaus.“
Im März 2025 wurde bekannt, dass der Investor eine Photovoltaik-Anlage mit 1.040 Modulen realisieren will und dazu die Fläche von mindestens 26 Parzellen oder knapp 8.000 Quadratmetern einplant. Noch voller Sorge meinte damals Maria Osterhuber-Völkl vom BA: „Wir können als BA leider gar nichts dagegen machen. Auf dem Gebiet der 26 Parzellen steht auch das Vereinsheim. Wenn es das nicht mehr gibt, dann gibt es laut Satzung auch den Verein nicht mehr. Es ist eine schwierige Situation.“ Denn nach Auskunft der LBK hätten PV-Anlagen immer Vorrang vor anderer Nutzung.
Vereinsvorsitzender Volker Karlstädt und Schriftführer Josef Baudrexl nutzten die Pasinger Bürgerversammlung im April, um auf die prekäre Situation aufmerksam zu machen. „Unsere Anlage ist akut gefährdet“, so Karlstädt im April. Die gesamte Anlage in der Haberlandstraße solle dauerhaft geschützt werden. Die im Flächennutzungsplan als Kleingartenanlage ausgewiesene Fläche dürfe nicht anderweitig genutzt oder bebaut werden, beantragte er und erhielt dafür Rückhalt aus der Bürgerschaft.
Osterhuber-Völkl als Vorsitzende des Unterausschusses Planung und BA-Vorsitzender Frieder Vogelsgesang sprachen im Sommer gemeinsam mit dem Vereinsvorstand und Vertretern der Tennisabteilung des ESV im Baureferat vor. Nun gab es die Bestätigung von amtlicher Seite. „Die Kleingartenanlage ist baurechtlich bereits jetzt ausreichend geschützt“, bestätigte Stadtbaurätin Elisabeth Merk schriftlich. „Der Empfehlung der Bürgerversammlung wird entsprochen.“ „Es freut uns als BA außerordentlich“, bestätigte Osterhuber-Völkl. „Das ist ein schönes Beispiel, dass wir gemeinsam etwas bewegen können.”