Veröffentlicht am 11.06.2026 15:46

Flagge darf gezeigt werden

Fußballfans dürfen ihre Präferenzen in Form von Fahnen auf dem Balkon fast uneingeschränkt kundtun.  (Foto: WSP)
Fußballfans dürfen ihre Präferenzen in Form von Fahnen auf dem Balkon fast uneingeschränkt kundtun. (Foto: WSP)
Fußballfans dürfen ihre Präferenzen in Form von Fahnen auf dem Balkon fast uneingeschränkt kundtun. (Foto: WSP)
Fußballfans dürfen ihre Präferenzen in Form von Fahnen auf dem Balkon fast uneingeschränkt kundtun. (Foto: WSP)
Fußballfans dürfen ihre Präferenzen in Form von Fahnen auf dem Balkon fast uneingeschränkt kundtun. (Foto: WSP)

Die Mieterverein des Landkreises Ebersberg informiert anlässlich der Fußballwelt-Meisterschaft über mietrechtlich relevante Themen.
Poster der Nationalmannschaft oder Nationalfahnen dürfen in die Fenster der Wohnung gehängt werden. Soweit im Mietvertrag ein Plakat- oder Fahnenverbot verhängt ist, gilt dies nämlich allenfalls für Plakate mit politischem Inhalt, für stark polarisierende oder gar verhetzende Meinungsäußerungen.

Sicherheit gewährleisten

Auch auf dem Balkon darf Flagge gezeigt werden. Wenn allerdings eine Halterung montiert werden muss oder aus anderen Gründen in die Bausubstanz eingegriffen wird, muss der Vermieter vorher um Erlaubnis gefragt werden. Unabhängig hiervon hat der Fußballfan sicherzustellen, dass sich Fahnen oder Plakate nicht selbstständig machen, nicht herunterfallen und so Fußgänger verletzten oder Autos beschädigen können. Ist das garantiert, darf die Nationalflagge auch aus dem Fenster wehen – allerdings in Normalgröße, so dass die Fenster der Nachbarwohnungen nicht automatisch mitbeflaggt werden.  

Ruhezeiten einhalten

Beim gemeinsamen Ansehen der Spiele im TV, ebenso wie beim Feiern, gelten wie immer die entsprechenden Ruhezeiten: Normalerweise gibt es eine Mittagsruhe und ab 22 Uhr eine Nachtruhe. Es gelten die Vorgaben der Gemeinde und der Hausordnung.

Rücksichtnahme auf die Nachbarn sollte auch während der WM selbstverständlich sein. Zu beachten ist, dass Lachen, Schreien, Musik oder der Original-Fernsehkommentar im Freien viel stärker wahrgenommen werden als in der Wohnung bei geschlossenen Türen und Fenstern. Die Ruhezeiten, vor allem abends ab 22 Uhr, sind unbedingt einzuhalten – auch im Sommer und auch während der Fußballweltmeisterschaft.

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