Veröffentlicht am 10.09.2026 18:43

Stadt will mit „Mietenmonitor” gegen Wucher vorgehen

Himmelhohe Mieten – dagegen möchte die Stadt München mit einem „Mietenmonitor” einschreiten. Die Maßnahmendauer ist bis Ende 2028 geplant. Dann will man schauen, was es gebracht hat.  (Foto: mha)
Himmelhohe Mieten – dagegen möchte die Stadt München mit einem „Mietenmonitor” einschreiten. Die Maßnahmendauer ist bis Ende 2028 geplant. Dann will man schauen, was es gebracht hat. (Foto: mha)
Himmelhohe Mieten – dagegen möchte die Stadt München mit einem „Mietenmonitor” einschreiten. Die Maßnahmendauer ist bis Ende 2028 geplant. Dann will man schauen, was es gebracht hat. (Foto: mha)
Himmelhohe Mieten – dagegen möchte die Stadt München mit einem „Mietenmonitor” einschreiten. Die Maßnahmendauer ist bis Ende 2028 geplant. Dann will man schauen, was es gebracht hat. (Foto: mha)
Himmelhohe Mieten – dagegen möchte die Stadt München mit einem „Mietenmonitor” einschreiten. Die Maßnahmendauer ist bis Ende 2028 geplant. Dann will man schauen, was es gebracht hat. (Foto: mha)

Die Mieten in München bringen bekanntlich viele Menschen an ihre finanzielle Belastungsgrenze. Dagegen will das Sozialreferat der Stadt mit einem „Mietenmonitor” vorgehen. Über eine entsprechende Beschlussvorlage soll am 24. September im Sozialausschuss des Stadtrates entschieden werden.

Online-Portale sollen gescannt werden

Als digitales Tool soll der Mietenmonitor automatisch öffentliche Online-Portale scannen und so verdächtig hohe Mieten identifizieren. Dazu werden angegebene Ausstattungsmerkmale mit den Merkmalen aus dem derzeit gültigen Mietspiegel abgeglichen. Im Anschluss sollen die Vermieter auf die rechtlichen Vorgaben hingewiesen werden. „Der Mietenmonitor soll helfen, Menschen vor überhöhten Mieten zu schützen”, sagt Oberbürgermeister Dominik Krause: „Bei signifikanten Überschreitungen bitten wir Vermieter*innen künftig darum, ihr Mietangebot zu überprüfen. Denn wir gehen davon aus, dass Vermieter*innen nicht immer bewusst ist, dass ihre geforderte Miete möglicherweise rechtswidrig ist. Vermieter*innen übernehmen oft die vom entsprechenden Internetportal vorgeschlagene Miete. Die ist aber in vielen Fällen zu hoch.” Direkt eingreifen kann die Stadt allerdings nicht in privatrechtlich geschlossene Mietverträge.

Städtische Mietberatung seit 1981

Die Stadt bietet bereits seit 1981 im Rahmen einer Mietberatungsstelle Hilfe bei mietrechtlichen Themen im freifinanzierten Wohnungsbereich an. Daneben berät die Mietberatung im Amt für Wohnen und Migration und klärt umfangreich auf, unter anderem rund um das Thema Mietpreise. Jährlich werden rund 25.000 Beratungsgespräche geführt.

Eine Ahndung ist schwierig

Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist die Ahndung illegaler Mietpreisüberhöhungen jedoch schwierig, da die rechtlichen Voraussetzungen für Bußgelder sehr hoch sind. So sind die Regelungen des §5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) kaum durchsetzbar, da der Nachweis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum selbst in München nur sehr schwer zu erbringen ist. „Die hohen und realitätsfernen rechtlichen Hürden verhindern ein wirksames Einschreiten”, so die Stadt. Deshalb fordert sie seit vielen Jahren zusammen mit anderen Städten eine Gesetzesänderung auf Bundesebene, bisher leider erfolglos.

Der „Mietenmonitor” ist vorerst mit einer Projektdauer bis 31. Dezember 2028 angelegt und wird dann auf seine Wirksamkeit evaluiert.

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