Die Starnberger Land Solidargemeinschaft e.V. bietet die Möglichkeit, kostenfrei Jungbäume im Landkreis Starnberg zu pflanzen. Sie unterstützt – ganz praktisch und auch finanziell – eine Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus unter dem Titel „Streuobst für alle”.
„Abzugeben sind die Bäume aber nur in gute Hände, wo sie auch in den Folgejahren gepflegt und geschnitten werden”, betont man im Vorstand des Vereins. Denn die Bäume sollen zwar jetzt bestellt und dann im Herbst fachgerecht gepflanzt werden, aber es gibt im Vorfeld noch etwas zu bedenken: Die künftigen Baumeigentümer sollten wissen, dass es sich hier um alte Obstbaumsorten handelt, die vergeben werden. Das heißt, die Bäume werden größer als diejenigen, die in den typischen Plantagen zu finden sind. Im Laufe der Jahre benötigen sie durch ihre ausladenden Kronen eine Fläche von 80 bis 100m2 pro Baum. Daher finden sie am besten einen Platz auf einer Streuobstwiese, in einer Allee oder in einem großen Garten. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können aber prinzipiell alle Bürger des Landkreises einen oder sogar mehrere Bäume bestellen. Ob Privatperson, Schule oder Kommune, Landwirt oder andere Unternehmer.
Die Vorteile einer solchen Pflanzung benennt Theresa Hack, Vorsitzende des Vereins, sehr deutlich: „Schön ist, dass Sie später nicht nur regionales Obst ernten, sondern gleichzeitig etwas für die Artenvielfalt in unserer Heimat tun.” So können sich tausende Arten auf einer landwirtschaftlich genutzten Streuobstwiese tummeln. Ein Highlight in Sachen Artenschutz!
Und wenn die künftigen Baumeigentümer das anfallende Obst später nicht selbst verwerten können? Auch daran wird gedacht. Da es sich beim Streuobst im Landkreis Starnberg zumeist um Apfelbäume handelt, findet im Herbst regelmäßig eine Apfelsammlung statt. Da half Magnus Ruhdorfer, zweiter Vorsitzender von Starnberger Land, auf seinem Geflügelhof nahe Herrsching die letzten Jahre weiter: Vor Ort wurde das Obst gesammelt, die Mühe der Einlieferer über die UNSER LAND GmbH entschädigt und die Früchte werden zum Direktsaft gepresst. Der Saft ist kurze Zeit später unter dem Starnberger Land bzw. UNSER LAND-Label im Lebensmittelhandel erhältlich.
Der Antrag kann bis zum 15. August bei STARNBERGER LAND eingereicht werden. Nähere Infos auf der Internetseite: www.starnberger-land.de.