Das Gütesiegel für Bürgerstiftungen steht für Qualität und Transparenz im lokalen bürgerschaftlichen Engagement. Seit 2003 verleiht der Bundesverband Deutscher Stiftungen das Siegel an Stiftungen, die den sogenannten „10 Merkmalen einer Bürgerstiftung“ entsprechen. Aktuell tragen 227 der über 400 Bürgerstiftungen in Deutschland diese Auszeichnung. „In politisch unruhigen Zeiten wie diesen sind starke Bürgerstiftungen ein wichtiges Element für den Zusammenhalt und die Stabilität des gesellschaftlichen Miteinanders vor Ort. Zur Stabilität des Sektors trägt bei, dass auch nach über 20 Jahren Gütesiegel die Auszeichnung noch immer Ausdruck der gemeinschaftlichen Verbundenheit der, in diesem Jahr, 227 gütesiegeltragenden Bürgerstiftungen deutschlandweit ist”, sagt Prof. Dr. Burkhard Küstermann, Vorsitzender der Gütesiegeljury. Die Prüfung der Unterlagen sowie die Entscheidung über die Vergabe des Siegels erfolgt durch eine unabhängige Jury aus erfahrenen Bürgerstifterinnen bzw. Bürgersiftern und Bürgerstiftungsexpertinnen sowie -experten. Für eine erfolgreiche Bewerbung müssen Bürgerstiftungen neben der Zweckvielfalt und der lokalen Ausrichtung der Stiftungsarbeit insbesondere die Unabhängigkeit der Stiftung von politischen Gremien und einen strategischen Aufbau des Stiftungskapitals nachweisen. Diese und weitere Kriterien sind in den zehn Merkmalen festgeschrieben, die sich Bürgerstiftungen vor 20 Jahren als Qualitätsstandard selbst auferlegt haben.
Damit wird der Stiftung Unabhängigkeit, Transparenz und nachhaltiges Engagement bescheinigt. Seit der Gründung vor 16 Jahren wurden knapp 400.000 Euro an gemeinnützige Institutionen im Landkreis Starnberg ausgeschüttet.