Eltern der Grundschule an der Hirschbergstraße setzten sich kürzlich dafür ein, dass der Weg zu Schule und Kindergarten barrierefrei und damit frei von quer geparkten E-Scootern werde. Eigene Abstellflächen für E-Roller etwa könnten ihrer Ansicht helfen, die Fußwege frei zu halten. Das Mobilitätsreferat (MOR) prüfte inzwischen die Bitte der Eltern und kommt zu dem Schluss: „In unserem Monitoring-Dashboard können wir Abstellvorgänge in einer moderaten Menge verorten.“ Die Gehwege im direkten Umfeld der Schule seien durchgehend breiter als 1,80 Meter, was dem Richtwert für barrierefreies Passieren entspräche. So verweist man darauf, dass der Gehweg etwa an der Hirschbergstraße Süd vor dem Schuleingang ca. fünf Meter betrage, an der Nordseite ca. 2,4 Meter und an der Renatastraße Ost zwischen Arnulf- und Hirschbergstraße mindestens drei Meter. „Aus diesen Gründen ist die Einrichtung einer individuellen Parkverbotszone im Schulumgriff leider nicht vertretbar“, erklärt das MOR im Schreiben an die Elternvertreter und den Bezirksausschuss (BA).
Grundsätzlich dürften E-Roller, wie Fahrräder auch, auf der Gehbahn abgestellt werden, wenn es sich um öffentlichen Grund handelt, erklärt das MOR. Lediglich ein behinderndes Abstellen sei unzulässig. Für den Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg seien zudem bereits Mobilitätspunkte und geteilte Abstellflächen in Planung, die schrittweise weiter realisiert werden sollen. Standorte wurden bereits definiert, man befinde sich derzeit im internen Abstimmungsprozess. Vorbehaltlich des laufenden Abstimmungsprozesses, so erklärt das MOR, sei auch eine geteilte Abstellfläche für Mikromobilität im Umgriff der Grundschule an der Hirschbergstraße vorgesehen. „Allerdings wird der sogenannte Geofence (Abstellverbotszone im Umkreis von 100 Meter) das Schulgelände nicht vollständig abdecken können“, so räumt die Behörde ein. Die Eltern bittet man nun um Verständnis und etwas Geduld, bis die weiteren Shared Mobility Maßnahmen im Stadtbezirk 9 umgesetzt werden.