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Veröffentlicht am 11.08.2025 10:11

Polizist rastet auf Party aus

Am Sonntag, 10. August, befand sich ein 33-jähriger Münchner Polizeibeamter gegen 03.30 Uhr als Gast auf der privaten Feier einer 28-Jährigen. Dort soll der 33-Jährige mehrere weibliche Gäste im Alter zwischen 20 und 30 Jahren „angetanzt” und sie gegen ihren Willen unsittlich berührt haben. Aus diesem Grund versuchten die 28-jährige Gastgeberin sowie eine 26-Jährige, den Mann über die Terrassentür aus dem Einfamilienhaus zu drängen. Er wehrte sich und verletzte dabei die 26-Jährige am Arm. Weitere Gäste unterstützten die beiden Frauen, wodurch der 33-Jährige aus dem Haus in den Garten gedrängt werden konnte. Anschließend wurde die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums alarmiert, woraufhin mehrere Streifenwägen zur Einsatzörtlichkeit fuhren.

Von Gästen am Boden fixiert

Als die Polizeibeamten an der Einsatzörtlichkeit eintrafen, konnten sie den 33-Jährigen von mehreren Gästen am Boden fixiert antreffen. Der 33-Jährige verhielt sich weiterhin aggressiv, beleidigte die Polizeibeamten und leistete Widerstand gegen sie, woraufhin er von mehreren Polizeibeamten zum Streifenwagen verbracht wurde. Auf der Polizeiinspektion wurde mit dem 33-Jährigen ein Atemalkoholtest durchgeführt. Hierbei konnte bei ihm eine erhebliche Alkoholisierung festgestellt werden. Anschließend führte die diensthabende Ärztin des Instituts für Rechtsmedizin eine Blutentnahme durch. Der 33-Jährige blieb aufgrund seiner starken Alkoholisierung sowie der Fremdgefährdung in polizeilichem Gewahrsam.

Auch Disziplinarmaßnahmen werden geprüft

Bei dem Widerstand wurden die eingesetzten Polizeibeamten nach derzeitigem Kenntnisstand nicht verletzt. Gegen den 33-jährigen Polizeibeamten wird aufgrund von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, sexueller Belästigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch sowie Beleidigung ermittelt. Die Ermittlungen werden derzeit von der Kriminalpolizei geführt. Seitens des Polizeipräsidiums werden neben dem eingeleiteten strafrechtlichen Verfahren nun auch disziplinarrechtliche Maßnahmen geprüft.

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