Die Zahl der Insolvenzen bei Bauträgern und Projektentwicklern ist seit 2023 massiv gestiegen. Über 1.230 Unternehmen haben in den vergangenen drei Jahren Insolvenz angemeldet – das sind rund 20 bis 25 Prozent der Branche. Für Verbraucher bedeutet dies ein enormes Risiko, wenn sie eine neue Wohnung direkt vom Bauträger erwerben. Denn eine wirksame gesetzliche Absicherung gegen dieses Insolvenzrisiko existiert bislang noch nicht.
Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Bauherren-Schutzbundes (BSB) zeigt: Für 74,8 Prozent der Befragten wäre eine gesetzliche Insolvenzabsicherung beim Wohnungskauf wichtig oder sehr wichtig. Nur 12,5 Prozent halten sie für unwichtig, weitere 12,7 Prozent sind unentschlossen. „Das klare Votum der Verbraucher unterstreicht das hohe Bedürfnis nach Sicherheit und Vertrauen beim Immobilienkauf”, erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbundes: „Die Bundesregierung muss hier endlich handeln und darf die Käufer nicht länger im Regen stehen lassen.“
Die Folgen der fehlenden Absicherung sind für Betroffene dramatisch - denn im Falle einer Insolvenz des Bauträgers sind bereits geleistete Abschlagszahlungen oft verloren. Selbst wenn die Immobilie mit einem anderen Unternehmen fertiggestellt werden kann, müssen Käufer zusätzlich nachinvestieren. Im schlimmsten Fall bleibt ihnen nur ein unfertiges Bauprojekt – eine Bauruine, die nie bezogen werden kann.
Der Bauherren-Schutzbund schlägt dafür ein Wahlrecht vor: Entweder wird die Kaufpreisrate von 96,5 Prozent des Gesamtpreises erst bei Abnahme fällig. Oder Käufer zahlen wie bisher Abschläge nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), erhalten dafür aber eine gesetzlich geregelte Rückabwicklungssicherheit für den Fall der Insolvenz. Zusätzlich müsse den Käufern das Recht eingeräumt werden, sich wie im Mietrecht im Insolvenzfall vom Vertrag lösen zu können.