Veröffentlicht am 10.08.2026 17:54

Verdacht auf Menschenhandel und Prostitution im Sperrbezirk

Dutzende Polizeikräfte waren bei den Wohnungsdurchsuchungen eingesetzt.  (Foto: mha)
Dutzende Polizeikräfte waren bei den Wohnungsdurchsuchungen eingesetzt. (Foto: mha)
Dutzende Polizeikräfte waren bei den Wohnungsdurchsuchungen eingesetzt. (Foto: mha)
Dutzende Polizeikräfte waren bei den Wohnungsdurchsuchungen eingesetzt. (Foto: mha)
Dutzende Polizeikräfte waren bei den Wohnungsdurchsuchungen eingesetzt. (Foto: mha)

Das Kommissariat 34 (zuständig unter anderem für Schleusungs- und Prostitutionsdelikte) führt unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen vier deutsche Staatsangehörige (drei Männer und eine Frau im Alter von 42 bis 72 Jahren) wegen des Verdachts diverser Schleusungs- und Menschenhandelsdelikte zum Nachteil zahlreicher Frauen.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand besteht der Verdacht, dass sie Wohnungen an überwiegend asiatische Frauen vermieteten, damit diese dort der Prostitution nachgehen konnten, obwohl sie nicht im Besitz einer erforderlichen Aufenthaltserlaubnis waren. Die genutzten Wohnungen befinden sich darüber hinaus im Sperrbezirk der Landeshauptstadt, innerhalb dessen die Prostitutionsausübung generell verboten ist.

Einem der Tatverdächtigen liegt zudem zur Last, entsprechende Wohnungen in Passau vermittelt zu haben, wobei er die Frauen auch aktiv aus dem europäischen Ausland nach Deutschland gebracht haben soll.

90 Polizeibeamte waren eingesetzt

Aufgrund der bisherigen Ermittlungen wurden am Freitag, 4. August, in den Mittagsstunden an zehn Objekten in München (Prostitutionswohnungen und Wohnsitz eines Tatverdächtigen) sowie mit Unterstützung des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd an zwei Objekten im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen (Wohnsitze von zwei Tatverdächtigen) Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts München vollzogen. Dabei waren insgesamt rund 90 Polizeibeamte im Einsatz.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht gegen den 72-jährigen Tatverdächtigen Haftbefehl erlassen. Der Mann wurde daraufhin festgenommen und einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser ordnete den Vollzug der Untersuchungshaft an. Gegen den 72-Jährigen und gegen die 64-jährige weibliche Tatverdächtige wurden zudem Vermögensarreste im hohen sechsstelligen Bereich vollzogen. Dabei wird bereits vor einem Urteil das Vermögen eines Beschuldigten eingefroren, damit dies nicht „auf die Seite gebracht” werden kann (Anm. d. Red.).

Auch Frauen ohne Aufenthaltstitel angezeigt

In den zehn Prostitutionswohnungen wurden insgesamt zehn Frauen (sechs Vietnamesinnen, eine Chinesin, zwei Deutsche, eine Tschechin) und vier Freier angetroffen. Die asiatischen Frauen konnten allesamt keine gültigen Aufenthaltstitel vorweisen, weshalb sie wegen des Verdachts der verbotenen Prostitutionsausübung und des unerlaubten Aufenthalts angezeigt wurden.
Insgesamt konnten zahlreiche Kommunikationsgeräte, Fahrzeuge, sowie Bargeld in einem niedrigen fünfstelligen Bereich beschlagnahmt beziehungsweise gepfändet werden. Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der beschlagnahmten Gegenstände, dauern an.

north