Veröffentlicht am 17.10.2025 11:06

Abstand erhöhen und langsamer fahren

Nebel, nasse Fahrbahn und früh einsetzende Dunkelheit erfordern im Herbst erhöhte Aufmerksamkeit.  (Foto: aum, red)
Nebel, nasse Fahrbahn und früh einsetzende Dunkelheit erfordern im Herbst erhöhte Aufmerksamkeit. (Foto: aum, red)
Nebel, nasse Fahrbahn und früh einsetzende Dunkelheit erfordern im Herbst erhöhte Aufmerksamkeit. (Foto: aum, red)
Nebel, nasse Fahrbahn und früh einsetzende Dunkelheit erfordern im Herbst erhöhte Aufmerksamkeit. (Foto: aum, red)
Nebel, nasse Fahrbahn und früh einsetzende Dunkelheit erfordern im Herbst erhöhte Aufmerksamkeit. (Foto: aum, red)

Der Herbst ist Nebelzeit: Dieser taucht oft sehr plötzlich auf, was ihn für Autofahrer auch so gefährlich macht. Auf jeden Fall sollten sofort der Abstand vergrößert, die Geschwindigkeit reduziert und das Licht eingeschaltet werden, empfiehlt der ADAC. Eine erhebliche Sichtbehinderung und damit die Verpflichtung, das Abblendlicht einzuschalten, besteht immer dann, wenn auf Autobahnen die Sicht weniger als 150 Meter beträgt. Auf anderen Straßen außerorts gilt das, wenn eine Sichtweite von etwa 100 Metern unterschritten wird, innerorts sind dies rund 60 Meter.

Für die eigene Sichtbarkeit kann es sinnvoll sein, den Nebelscheinwerfer einzuschalten. Er streut das Licht flach über die Straße und leuchtet sie damit besser aus. Eingesetzt werden kann er dann, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, sollte man den Scheinwerfer wieder aus- oder auf Abblendlicht umschalten. Und die Nebelschlussleuchte darf erst dann benutzt werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Sie dient dazu, den nachfolgenden Verkehr zu warnen und um selbst frühzeitig sichtbar zu sein. Allerdings muss sie wieder ausgeschaltet werden, sobald sich die Sicht bessert, da ansonsten der nachfolgende Verkehr erheblich geblendet wird. Auf das Fernlicht sollte man bei Nebel verzichten, da es die Sicht sogar noch verschlechtert. Das normale Abblendlicht ist dann eher zu empfehlen. Der ADAC rät, das Abblendlicht frühzeitig einzuschalten, denn dann werden auch die Rückleuchten aktiviert.

Der Mindestabstand in Metern sollte immer der Geschwindigkeit in Kilometern pro Stunde entsprechen. Bei Tempo 50 sollte demnach der Abstand mindestens 50 Meter zum vorausfahrenden Fahrzeug betragen. Generell gilt, dass nur so schnell gefahren werden darf, dass innerhalb einer einsehbaren Strecke gehalten werden kann. Beträgt die die Sichtweite weniger als 50 Meter, erlaubt der Gesetzgeber nur noch eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h.

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