Im Juli hatten Alexandra Gaßmann und Matthias Stadler von der Stadtratsfraktion CSU/Freie Wähler in einer schriftlichen Anfrage den Zustand der Spielplätze Willibaldstraße und Agricolastraße bemängelt. Von „Wüstenei statt Spielplatzfreude” und „dass keinerlei oder nur noch die rudimentärste Ausstattung an Spielgeräten vorhanden ist”.Und stellten die Frage, ob es eine Möglichkeit gebe, die Sicherheitsprüfungen in Zukunft so zu organisieren, dass die Spielgeräte nicht gerade in der Sommersaison gesperrt sind.
Das Baureferat der Stadt antwortete jetzt auf die Anfrage: „Am Spielplatz Willibaldstraße/Kleinhadener Straße mussten Ende April 2025 aus Sicherheitsgründen eine Nestschaukel und eine Spielkombination abgebaut werden. Eine Reparatur war nicht mehr möglich bzw. wirtschaftlich. Der Bezirksausschuss wurde vorab informiert. Die Nestschaukel ist mittlerweile ersetzt”, so das Baureferat. Der Ersatz für die Spielkombination befinde sich aktuell in Beschaffung.
Zum Spielplatz Agricolastraße schreibt das Baureferat: „Hier wurden im Sommer 2022, auf Initiative des Bezirksausschusses und finanziert aus dem Stadtbezirksbudget, ein Balancierbalken und eine Drehscheibe ergänzt. Es wurden dort keine Geräte abgebaut.”
Die gesamte öffentliche Grünanlage am Agricolaplatz solle im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme umfangreich aufgewertet werden. Die Planung wurde dem Bezirksausschuss im April 2025 vorgestellt. Die Realisierung erfolgt nach derzeitigem Stand ab 2027.
Auf die Frage zur Terminierung der Sicherheitsprüfungen antwortet des Baureferat: „Die Kontrollhäufigkeit (wöchentlich, monatlich, jährlich) ist in den einschlägigen Regelwerken (DIN EN 1176 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden – Teil 7) festgelegt. Ein Einfluss auf den Zeitpunkt der Mängelfeststellung besteht somit nicht. Dies wäre auch in Hinblick auf die zu priorisierende Sicherheit für die spielenden Kinder nicht angebracht.”
Bei insgesamt etwa 800 Spielplätzen und mehreren tausend dort verbauten Spielgeräten könnten manchmal auch längerfristige Sperrungen oder der Abbau einzelner Geräte nie grundsätzlich ausgeschlossen werden.