Veröffentlicht am 18.12.2025 13:38

Einkaufen bis um Mitternacht – Stadtrat beschließt neuen Ladenschluss

Willkommene Aussichten: Nächstes Jahr dürfen sich Handel und Shopping-FreundInnen auf vier lange Einkaufsnächte in München freuen. (Foto: hw)
Willkommene Aussichten: Nächstes Jahr dürfen sich Handel und Shopping-FreundInnen auf vier lange Einkaufsnächte in München freuen. (Foto: hw)
Willkommene Aussichten: Nächstes Jahr dürfen sich Handel und Shopping-FreundInnen auf vier lange Einkaufsnächte in München freuen. (Foto: hw)
Willkommene Aussichten: Nächstes Jahr dürfen sich Handel und Shopping-FreundInnen auf vier lange Einkaufsnächte in München freuen. (Foto: hw)
Willkommene Aussichten: Nächstes Jahr dürfen sich Handel und Shopping-FreundInnen auf vier lange Einkaufsnächte in München freuen. (Foto: hw)

Die Vollversammlung des Stadtrats hat jetzt eine neue Ladenschlussverordnung beschlossen. Ab 2026 wird es in München vier stadtweite Einkaufsabende geben, an denen der Einzelhandel bis Mitternacht öffnen darf. Es handelt sich dabei um

  • den ersten Freitag im April (wenn dieser auf Karfreitag fällt, dann den Freitag eine Woche davor),
  • den Freitag vor den Herbstferien,
  • den Freitag nach dem vierten Donnerstag im November (Black Friday) und
  • den dritten Adventssamstag.

Nach einem Jahr soll die Ladenschlussverordnung dann evaluiert werden.

Weitere vier Abendöffnungen erlaubt

Zusätzlich zu den stadtweiten Shopping-Nächten können Geschäfte individuell an bis zu vier Abenden pro Jahr bis Mitternacht öffnen. Für diese Abendöffnung ist keine Genehmigung erforderlich, sie muss lediglich mindestens 14 Tage vorher beim Kreisverwaltungsreferat angezeigt werden. Dafür steht ein Online-Formular unter der Adresse https://stadt.muenchen.de/infos/ladenschluss-feiertagsesetz.html zur Verfügung. Bei Einkaufszentren oder Einkaufspassagen ist unbürokratisch eine gemeinsame Anzeige aller beteiligten Läden möglich.

Souveniers fast zu jeder Zeit erhältlich

Außerdem darf in der Fußgängerzone der Altstadt künftig auch an Sonn- und Feiertagen (mit Ausnahme des Karfreitags) Tourismusbedarf verkauft werden. Diese Regelung gilt jeweils vom 1. April bis zum 15. Oktober sowie an den vier Adventssonntagen von 11 bis 19 Uhr. Verkauft werden dürfen dann Lebens- und Genussmittel zum sofortigen Verzehr, Schnittblumen, Zeitungen, Zeitschriften, Devotionalien, Andenken geringeren Wertes sowie Waren, die für die Region München kennzeichnend sind.

Sogar die Kirchen stimmen zu

Möglich macht die erweiterten Öffnungszeiten eine Änderung im Bayerischen Ladenschlussgesetz. Sie erlaubt Kommunen, jährlich bis zu acht stadtweite Einkaufsnächte bis Mitternacht sowie den Verkauf von Tourismusbedarf an 40 Sonn- und Feiertagen pro Jahr in Kur-, Erholungs-, Wallfahrts- und Ausflugsorten selbst zu regeln.
Das Kreisverwaltungsreferat hat Handel, Gewerkschaften und Kirchen zweimal zum Runden Tisch geladen, um deren Stellungnahmen einzuholen. Der Austausch wurde von den Interessensvertretern begrüßt. Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller erklärt dazu: „In München haben wir einen guten Kompromiss gefunden, der dem Wunsch des Handels nach längeren Öffnungszeiten gerecht wird, aber auch die Belange der Gewerkschaften und Kirchen berücksichtigt. Ich freue mich, dass der Stadtrat diesen Kompromiss nun angenommen hat und wir 2026 vier stadtweite Einkaufsnächte bekommen.“

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