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Veröffentlicht am 02.01.2025 13:37

Erwerbstätigenhaus in der Thalkirchner Straße eröffnet


Von red

Zum Jahreswechsel ist in der Thalkirchner Straße 9 eine Einrichtung für wohnungslose Erwerbstätige eröffnet worden. Bisher wurde das Haus unter dem Namen „LOLLO Charlotte-von-Kirschbaum-Haus“ als Beherbergungsbetrieb für Familien genutzt.
Insgesamt stehen in dem Objekt jetzt 111 Bettplätze zur Verfügung: 100 möblierte Appartements für Einzelpersonen und elf Appartements für Paare. Die Wohnungen sind mit einer eigenen Küchenzeile sowie Nasszelle ausgestattet und kosten inklusive Nebenkosten für Einzelpersonen monatlich 500 Euro und für Paare 350 Euro pro Bettplatz. Einrichtungsleitung und sozialpädagogische Betreuung der Bewohner*innen stellt die Evangelische Hilfswerk München gGmbH. Die Belegung des Hauses erfolgt durch das Amt für Wohnen und Migration des Sozialreferats.

Die Kosten selbst tragen können

„Die Unterbringungsform ‚Erwerbstätigenhaus‘ wurde speziell geschaffen, um den Menschen eine ruhige und ungestörte Umgebung zu bieten und sie so in ihrer Erwerbstätigkeit bestmöglich zu unterstützen”, erklärt Bürgermeisterin Verena Dietl. „Weil wir als Landeshauptstadt die Einrichtung bezuschussen, sind die Bewohner*innen in der Lage, die Kosten für die Wohneinheit selbst zu tragen, ohne aufzahlende Leistungen beantragen zu müssen. Mit dieser gezielten Unterstützung erreichen wir, dass sich Arbeit auch für wohnungslose Menschen lohnt. Das ist von zentraler Bedeutung, denn Erwerbstätigkeit ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe und ist Bedingung, um Wohnungslosigkeit beenden zu können.“

Hätte umgebaut werden müssen

Der Beherbergungsbetrieb „LOLLO Charlotte-von-Kirschbaum-Haus“ wurde seit 2014 als Unterkunft der Sofortunterbringung für wohnungslose Familien genutzt und zum 31. Oktober 2024 geschlossen, da die Belegungsvereinbarung zwischen dem städt. Sozialreferat und der Evangelischen Hilfswerk München gGmbH endete. Zudem hätte das Objekt im Falle einer Weiternutzung als Familien-Beherbergungsbetrieb ausgebaut werden müssen, da aktuelle Unterbringungsstandards unterschritten wurden.

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